Klagenfurt - Zunächst wollten die Kärntner Grünen das Geld, das ihnen nach der von FPÖ und SPÖ beschlossenen Erhöhung der Parteienförderung zusteht, für Bürgerinitiativen verwenden. "Geht nicht", meinte dazu die Leiterin des Verfassungsdienstes, Charlotte Havranek, "die Parteienförderung ist zweckgebunden."

Jetzt wollen die Grünen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, damit die Novelle zum Parteiengesetz aufgehoben wird oder nicht in Kraft tritt, kündigte Landessprecher Rolf Holub an. Unterschriften für ein gemeinsames Volksbegehren mit der ÖVP sollen ab zehntem Dezember gesammelt werden: "Bis dahin werden wir gemeinsam den Text des Volksbegehrens abstimmen." Dabei stünden folgende Forderungen im Vordergrund: keine Verdoppelung der Parteienförderung, Verkürzung der Wahlkampfzeit und Deckelung der Wahlkampfkostenrückerstattung. Für die Einleitung des Begehrens sind 3000 Unterschriften, für die Behandlung im Landtag 15.000 Unterstützungserklärungen erforderlich.

Holub betonte, dass die Grünen grundsätzlich nichts gegen die Parteienförderung hätten. Dass sie Förderungen für mehr Mitarbeiter bekämen, als sie Abgeordnete hätten, wie SP-Chef Peter Ambrozy unterstellt hatte, bestritt Holub. Auch beim Verfassungsgerichtshof wollen die Grünen gegen das Parteienförderungsgesetz vorgehen. Im Nationalrat wurde außerdem ein Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Bundes- regierung aufgefordert wird, gegen das Gesetz Einspruch zu erheben. (stein/DER STANDARD, Printausgabe, 25.11.2004)