Soweit ein "konsensuelles Resultat" der ersten Gesprächsrunde über Kriterien der Asylwerberhilfsbedürftigkeit im diesbezüglichen Bund- Länder-Koordinationsausschuss Mittwochabend. Eine "aufzählende Liste" von Gegenständen, deren Besitz Grundversorgung ausschließt, wurde jedoch nicht erstellt – erläutert Walter Ruscher, Leiter der Abteilung für Flüchtlingsunterbringung im Innenministerium: "Solche Entscheidungen müssen von Fall zu Fall erfolgen."
Insgesamt, so Ruscher, seien die von der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz am 4. November einberufenen Verhandlungen "lebendig und konstruktiv" verlaufen. Einigkeit habe man etwa über die Versorgung straffälliger Asylwerber erzielt. Und zwar mittels gemeinsamen Verweises auf das Asylgesetz, welches Asyl ausschließt, wenn ein Flüchtling ein Delikt mit mehr als drei Jahren Strafandrohung begangen hat. Ruscher: "Wer das Recht auf Asyl verwirkt hat, bekommt keine Betreuung mehr."
Obwohl Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) das Bund- Länder-Abkommen über die Flüchtlingsversorgung aufgekündigt hat, nahm auch ein Kärntner Vertreter an den Gesprächen teil. Er und sein Tiroler Kollege bestanden auf Verschärfungen bei der Gewährung von Mietbeihilfe für Asylwerber.