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Schmid vs. Demner in Sachen ÖBB: Gericht verbietet "Linke"
Nach der Wettbewerbspräsentation um den Etat der
Österreichischen Bundesbahnen anno 1997 hat GGK-Chef Hans Schmid öffentlich Vorwürfe erhoben, es wäre bei der Vergabe des Etats unkorrekt vorgegangen worden. Daraufhin brachte Demner, Merlicek & Bergmann (Etatgewinner für Werbung elektronischen Medien) beim Handelsgericht
Wien die Klage ein. Und bekam Recht, wie die Agentur nun wissen lässt.
Das Gericht habe entschieden, Hans Schmid jegliche
Behauptung zu unterlassen hat, es sei bei der Vergabe des Werbeauftrages
für die ÖBB unkorrekt vorgegangen worden und insbesondere die Behauptung
zu unterlassen, daß "die ganze Sache von vorhinein eine Linke gewesen"
wäre.
Da gegen das Urteil keine Berufung erhoben wurde, ist dieses nunmehr
rechtskräftig, vermeldet Demner.
Demner, Merlicek & Bergmann war eine von neun Agenturen, die zur
Präsentation um den ÖBB-Etat eingeladen waren. Nach einem mehrstufigen
Verfahren wurde seitens der ÖBB schließlich entschieden, zwei Agenturen
mit der Werbung zu beauftragen: Demner mit der
Dachkampagne und deren Ausführung in Fernsehen und Radio, außerdem Ogilvy mit der Umsetzung in Printmedien.