Wien - Der Nationalrat hat kurz nach Mitternacht seine am
Mittwoch begonnene Plenarsitzung beendet. Zu guter Letzt wurde das
neue Filmförderungsgesetz mit den Stimmen von ÖVP, Freiheitlichen und
Grünen beschlossen. Neu ist dabei unter anderem der Filmrat, in dem
alle Interessensvertreter repräsentiert sein sollen. Das Gremium soll
grundsätzlich beraten und empfehlen und steht nach Koalitionsangaben
für den Dialog zwischen Entscheidungsträgern in Bund und Ländern,
Förderungseinrichtungen und der Film/Fernsehbranche. Die SPÖ
befürchtet durch die Konstruktion des Gremiums einen zu großen
Einfluss von Kanzler- und Vizekanzleramt.
Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz
Davor hatten die Abgeordneten in ihrer 14-einhalbstündigen Sitzung
neben den größeren Brocken wie Finanzausgleich, Fusion der Wachkörper
und Biospritförderung unter anderem auch ein neues
Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz beschlossen. Dabei geht es um den
Einmalbeitrag zur Arbeitslosenversicherung, den Unternehmen
entrichten müssen, wenn sie über 50-jährige Beschäftigte kündigen,
die länger als zehn Jahre im Betrieb tätig sind. Dieser Malus war
bisher nicht zu entrichten, wenn der Anspruch auf Frühpension gegeben
war. Nun soll die Maluspflicht des Dienstgebers auch dann aufrecht
bleiben, wenn der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zur
Inanspruchnahme der Korridorpension erfüllt.
Änderungen gab es auch für die Landarbeiter. Für sie entfallen die
Aliquotierung des Urlaubs und die Postensuchtage. Auch werden die
bisher im Landarbeitsgesetz normierten Haushaltstage für
Dienstnehmerinnen mit eigenem Haushalt sowie das
Frauennachtarbeitsverbot abgeschafft. Andererseits werden die
Bestimmungen zur Familienhospizkarenz auch bei den Landarbeitern
umgesetzt. (APA)