Wien - Der Nationalrat hat kurz nach Mitternacht seine am Mittwoch begonnene Plenarsitzung beendet. Zu guter Letzt wurde das neue Filmförderungsgesetz mit den Stimmen von ÖVP, Freiheitlichen und Grünen beschlossen. Neu ist dabei unter anderem der Filmrat, in dem alle Interessensvertreter repräsentiert sein sollen. Das Gremium soll grundsätzlich beraten und empfehlen und steht nach Koalitionsangaben für den Dialog zwischen Entscheidungsträgern in Bund und Ländern, Förderungseinrichtungen und der Film/Fernsehbranche. Die SPÖ befürchtet durch die Konstruktion des Gremiums einen zu großen Einfluss von Kanzler- und Vizekanzleramt.

Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz

Davor hatten die Abgeordneten in ihrer 14-einhalbstündigen Sitzung neben den größeren Brocken wie Finanzausgleich, Fusion der Wachkörper und Biospritförderung unter anderem auch ein neues Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz beschlossen. Dabei geht es um den Einmalbeitrag zur Arbeitslosenversicherung, den Unternehmen entrichten müssen, wenn sie über 50-jährige Beschäftigte kündigen, die länger als zehn Jahre im Betrieb tätig sind. Dieser Malus war bisher nicht zu entrichten, wenn der Anspruch auf Frühpension gegeben war. Nun soll die Maluspflicht des Dienstgebers auch dann aufrecht bleiben, wenn der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Korridorpension erfüllt.

Änderungen gab es auch für die Landarbeiter. Für sie entfallen die Aliquotierung des Urlaubs und die Postensuchtage. Auch werden die bisher im Landarbeitsgesetz normierten Haushaltstage für Dienstnehmerinnen mit eigenem Haushalt sowie das Frauennachtarbeitsverbot abgeschafft. Andererseits werden die Bestimmungen zur Familienhospizkarenz auch bei den Landarbeitern umgesetzt. (APA)