Wien - Je stärker eine Zivildienst-Verkürzung ausfällt, desto mehr Kosten würde das bei den Trägerorganisationen bedeuten. Das ist das nicht überraschende Ergebnis des Finanzausschusses der Zivildienst-Kommission. Bei einer Verkürzung auf nur zehn Monate entstünden Mehrkosten von rund einer Million Euro, bei sechs Monaten wäre es schon fast vier Millionen. Und: Wesentlich mehr Geld müsste für Attraktivierungsmaßnahmen - wie eine höhere Pauschalvergütung oder ein höheres Verpflegungsgeld - in die Hand genommen werden.

Umstrittene Zahlen

Eines vorweg: Die aufgelisteten Zahlen sind im Finanzausschuss keineswegs unumstritten. Arbeiterkammer, Grüne, die Katholische Jugend und die Auslanddienste bezweifeln, dass die Kosten in diesem Ausmaß steigen würden. Voraussichtlich wird es deshalb auch Minderheitenberichte geben.

Der Bericht des Finanzausschusses geht davon aus, dass es finanzielle Auswirkungen bei Schulungen, bei der Bekleidung, der Verwaltung, der Miete und der Unterkunft gibt. Die Berechnungen basieren auf Angaben der Zivildienstträger. Bei einem zweiten aufgelisteten Berechnungsszenario wurden bei den Schulungskosten nur die Rettungsorganisationen berücksichtigt. Im Folgenden die Mehrkosten:

Verkürzung    Angaben der Träger   bei Schulungskosten nur
                                   Rettungsorganisationen
10 Monate     1.310.000            1.110.000
9  Monate     1.970.000            1.670.000
8  Monate     2.620.000            2.220.000
7  Monate     3.280.000            2.780.000
6  Monate     3.940.000            3.330.000

"Attraktivierungsmaßnahmen"

Weiters wurden "attraktivierungssteigernde Maßnahmen" berechnet. Laut Bericht einigte man sich auf zwei Kostenarten, die zu einer Attraktivierung des Zivildienstes führen würden - die Anpassung des Verpflegsgeldes und der Pauschalvergütung an das Grundwehrdiener-Niveau. Das brisante daran: Beim Verpflegsgeld würde das mehr als eine Verdoppelung bedeuten. In der Vergangenheit gab es hier vor allem vom Innenministerium Widerstand, auch der Verfassungsgerichtshof ist mit der Causa befasst.

Der Bericht schlägt jedenfalls eine Anhebung des Verpflegsgeldes von derzeit durchschnittlich sechs Euro auf 13,60 Euro vor (entspricht dem Wert im Heeresgebührengesetz). Damit verbunden wäre aber ein jährlicher Mehraufwand von 28,9 Millionen Euro. Ein Vertreter des Finanzministeriums sprach sich deshalb auch gegen den Satz von 13,60 Euro aus. De facto sei das eine Besserstellung gegenüber Präsenzdienern, da dieser Maximalbetrag in der Praxis beim Bundesheer nur in Ausnahmefällen Anwendung finde.

Bei der Pauschalvergütung schlägt der Bericht eine Anhebung von derzeit 185,10 Euro auf 250,20 Euro vor. Pro Jahr würde das einen Mehraufwand von 7,6 Millionen Euro bedeuten. In Summe wären durch diese beiden Maßnahmen also 36,5 Millionen Euro zusätzlich nötig.

Ein weiterer interessanter Aspekt: Auch wenn die volkswirtschaftlichen Auswirkungen nicht im Detail ermittelt wurden, so ist zu lesen: "Ineffizienzen eines verpflichtenden Wehr- und Zivildienstes sind höher als die fiskalischen Mehrkosten eines Berufsheeres bzw. einer beruflichen Bereitstellung von Sozialdiensten." Was nichts anderes heißt, als dass verpflichtende Dienste volkswirtschaftlich unrentabel sind. (APA)