Wien - Eine große Karte von Nigeria liegt vor Asylrichter Harald Benda auf dem Tisch. Im Süden des afrikanischen Landes, "wo der Boden sandig ist", befinde sich sein Heimatdorf, hat Asylwerber Benjamin O. (Name geändert) in der Berufungsverhandlung vorgebracht. Doch Benda kann auf der Karte keinen Hinweis auf sandigen Boden finden.

Insgesamt hege er an den Einbringungen des aus der Strafhaft vorgeführten O. - er hat ein Drogendelikt begangen - starke Zweifel, teilt das Kommissionsmitglied des Unabhängigen Bundesasylsenats (Ubas) den auf Initiative der Grünen auf Besuch befindlichen Politikern mit: "Namen größerer Städte in der Nähe seines Dorfes weiß er nicht". Die Angaben seien "schablonenhaft", anders als "Geschichten komplizierter Fluchten", deren Richtigkeit "selbst vom Verhandlungssaal aus bestätigt werden kann".

Und zwar vor allem mit Hilfe des Computers, der während der Verhandlungen live Zugriff auf die "Asylfact Ubas"-Datenbank ermöglicht. Fakten und aktuelle menschenrechtliche Informationen über die Herkunftsländer seien überhaupt das ein und Alles bei der Überprüfung negativer Asylbescheide aus der ersten Instanz, erläutert Ubas-Vorsitzender Harald Perl. Das brauche dann schon die 1,5 Tage, die der Gesetzgeber dem Ubas pro Fall auferlegt hat.

Dies einzuhalten, dürfte bei in Haft befindlichen Asylwerbern bald noch schwieriger werden: "Ab Jänner wird es aus dem Landesgericht Wien aufgrund von Personalmangel keine Vorführungen mehr geben", erläutert Benda. Dann müssten die Berufungsverfahren im Landesgericht durchgeführt werden - "und dort gibt es keinen Zugriff auf unsere Datenbänke".

Überhaupt, so ergänzt Perl, trügen fehlende Ressourcen Hauptschuld an der Ubas-Misere, die sich in einem Rückstau von 21.429 Fällen ausdrückt - und dem Ubas Kritik von Ex-Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) eingebracht hat: "Unsere Behörde ist auf 5500 Fälle ausgerichtet, heuer kamen bis November 11.315 neue Fälle hinzu". Inkompatible EDV-Systeme, die es etwa verunmöglichen, die Zahl von über fünf Jahre alten, unerledigten Fällen zu ermitteln, erleichtern die Lage nicht.

Fehler in 1. Instanz

Ebenso wenig wie die seit der letzten Gesetznovelle "schlechter gewordene Qualität der Asylentscheidungen erste Instanz", die Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty in Österreich, beklagt: Ein Drittel aller Negativbescheide komme mittlerweile - statt aus den Bundesasylämtern - von wenig geschulten Referenten der Erstaufnahmezentren, die laut Gesetz lediglich vorabklären sollen, was ein "echter" und ein "scheinbarer" Asylantrag ist. (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 16.12.2004)