Deutsche Behörden können gegen Webseiten mit gewaltverherrlichenden und rechtsextremen Inhalten im Internet weiterhin vorgehen. Das gilt nach einem Urteil auch dann, wenn sie von Anbietern aus einem anderen Staat stammen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden, dass das Internet mit seiner grenzüberschreitenden Wirkung nichts an den Befugnissen der Ordnungsbehörden eines Landes ändere.

Einspruch

Damit gab das Gericht in einem ersten Urteil der Bezirksregierung Düsseldorf Recht, die die Webseiten von Anbietern aus den USA wegen Volksverhetzung und Kriegsverherrlichung hatte sperren lassen. Dagegen hatten 13 Internet-Provider geklagt.

Argumentation

Zwar säßen die für die strafrechtlich relevanten Inhalte Verantwortlichen in den USA, aber der deutsche Mediendienste-Staatsvertrag gebe die Möglichkeit, gegen die Provider vorzugehen und zumindest technische Sperren einzurichten, erklärte die Bezirksregierung in einer ersten Reaktion. "Damit ist entschieden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist." Sie hatte gegen insgesamt 76 Internet-Provider eine Sperrverfügung erlassen.

Ablauf

Einige davon hatten geklagt. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.(APA)