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Utensilien einer Lichterprozession gegen die Fristenlösung: Plakate, Plastikflöten und Rosenkranz.
Foto: APA/PFARRHOFER Herbert
Eigentlich sollten die Zeiten, als die Fristenlösung gegen fanatische Abtreibungsgegner verteidigt werden musste, längst vorbei sein. In Salzburg ist das offenbar nicht der Fall, und die Wut, mit der dort vorgeblich "für das Leben" gekämpft wird, ist erschütternd - nicht nur weil sie dem Argumentationsniveau dieser Leute ein armseliges Zeugnis ausstellt, sondern auch weil sie die Renaissance einer niederschmetternden Geisteshaltung markiert.

Der Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, die per Verordnung die Durchführung eines seit Jahrzehnten geltenden Gesetzes in den Landesspitälern durchsetzen musste, alte Schuhe als "Zeichen des Protestes" zu schicken, ist schon übel genug. Die "private Initiative", die dazu aufgerufen hat, kämpft auf diese Weise mutig an der Seite einer Internetplattform, die eine Briefmarke mit dem Schriftzug "Gabi lässt das Töten zu" herausbringen will. Daneben werfen sich selbst ernannte Abtreibungsexperten im Bischofstalar ins Gefecht, die der Auseinandersetzung mit der Behauptung Zündstoff geben, an den Landeskliniken werde "schutzbedürftiges menschliches Leben zur Tötung" freigegeben. Was soll das, und wem ist damit geholfen, außer den Pharisäern, die sich mit so praktizierter Selbstgerechtigkeit ein vorweihnachtlich wärmendes Gefühl verschaffen?

Schlimmer als die Hoffnungslosigkeit, diesen Leuten einen Funken Vernunft, von Anstand ganz zu schweigen, beizubringen, ist die Borniertheit, mit der sie die Not der betroffenen Frauen ignorieren. Sie reduzieren eine existenzielle Entscheidung auf einen medizinischen Eingriff, als wäre ein Schwangerschaftsabbruch so belastend wie ein Gang zur ZahnärztIn. Sie geben vor, das ungeborene Leben zu schützen, und zerren zugleich das der schwangeren Frauen in den Dreck, als wäre ihr dümmliches Motto "Gibt der Herrgott ein Haserl, so gibt er auch ein Graserl" die Garantie für ein gelungenes Dasein beider. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 18.12.2004)