In Italien tritt am 1. Jänner 2005 eine Helmpflicht für Skifahrer unter 14 Jahren in Kraft - theoretisch zumindest. Tatsächlich wurde die Pflicht per Senatsdekret aus Rom aber bis 31. März 2005 ausgesetzt, da sich die Verantwortlichen bisher nicht darauf einigen konnte, welche Helmtypen für italienische Skipisten zugelassen werden. Zudem muss die Abgeordnetenkammer in den kommenden Wochen ein Dekret über die zugelassenen Typen verabschieden, damit sie rechtswirksam wird. Sonst dürften Minderjährige in dieser Saison keinen Helm mehr tragen müssen.

Die Besitzer von Skiliften werden Eltern dennoch raten, ihre Kinder Helme tragen zu lassen. Bei Nicht-Einhaltung der Pflicht sind nach dem In-Kraft-Treten der Vorschriften hohe Geldstrafen vorgesehen. Werden Jugendliche ohne Kopfschutz erwischt, sind 150 Euro fällig. Das Parlament in Rom hatte sich zu den verschärften Regelungen entschlossen, nachdem mehrere Personen bei Zusammenstößen ums Leben gekommen waren.

Die Helmpflicht ist Teil des neuen Skipistengesetzes, deren andere Bestimmungen schon seit 1. Jänner diesen Jahres in Kraft sind. In dem neuen Regelwerk ist unter anderem festgehalten, dass von rechts kommende Skifahrer Vorfahrt haben. Außerdem ist das Fahrtempo den Wetter- und Pistenbedingungen anzupassen. Skiläufer, die überholt werden, dürfen nicht in Gefahr gebracht werden.

Wer hinfällt, muss so schnell wie möglich die Bahn frei machen. Bei schweren Unfällen ist Hilfeleistung Pflicht. Skifahrer, die mit "verantwortungslosem Verhalten" andere in Gefahr bringen, werden bestraft. 250 bis 1.000 Euro können erhoben werden, wenn Unfälle nicht umgehend angezeigt werden.

Zudem wurden getrennte Skifahrer und Snowboarder eingeführt. Pisten können für Snowboarder vorübergehend gesperrt werden, wenn es die Verhältnisse erfordern. Besitzer von Liftanlagen müssen die Sicherheitsstandards von Pisten und Aufstiegshilfen garantieren und eine Unfallversicherung für die Sportbegeisterten abschließen. (apa)