Die Besitzer von Skiliften werden Eltern dennoch raten, ihre Kinder Helme tragen zu lassen. Bei Nicht-Einhaltung der Pflicht sind nach dem In-Kraft-Treten der Vorschriften hohe Geldstrafen vorgesehen. Werden Jugendliche ohne Kopfschutz erwischt, sind 150 Euro fällig. Das Parlament in Rom hatte sich zu den verschärften Regelungen entschlossen, nachdem mehrere Personen bei Zusammenstößen ums Leben gekommen waren.
Die Helmpflicht ist Teil des neuen Skipistengesetzes, deren andere Bestimmungen schon seit 1. Jänner diesen Jahres in Kraft sind. In dem neuen Regelwerk ist unter anderem festgehalten, dass von rechts kommende Skifahrer Vorfahrt haben. Außerdem ist das Fahrtempo den Wetter- und Pistenbedingungen anzupassen. Skiläufer, die überholt werden, dürfen nicht in Gefahr gebracht werden.
Wer hinfällt, muss so schnell wie möglich die Bahn frei machen. Bei schweren Unfällen ist Hilfeleistung Pflicht. Skifahrer, die mit "verantwortungslosem Verhalten" andere in Gefahr bringen, werden bestraft. 250 bis 1.000 Euro können erhoben werden, wenn Unfälle nicht umgehend angezeigt werden.