Wien - Das von der Regierung geplante Karenzpaket könnte zu Benachteiligungen für ausländische Frauen führen. Im ORF-Radio hieß es, die Koppelung des Karenzgeldbezugs an die Familienbeihilfe werde in Österreich lebende ausländische Frauen negativ betreffen. Die Familienbeihilfe erhalten Ausländerinnen nur unter bestimmten Bedingungen. Etwa wenn sie schon mindestens fünf Jahre in Österreich leben oder einer der beiden Elternteile in einem aufrechten Arbeitsverhältnis steht. Lebt beispielsweise eine Familie seit drei Jahren in Österreich und wird die Frau nach zwei Jahren schwanger, erhält sie vorerst die Familienbeihilfe und auch das Karenzgeld, bzw. Kinderbetreuungsgeld. Wird der Mann arbeitslos, verliert die Familie auch die Beihilfe und damit auch das Kinderbetreuungsgeld. Kuntzl: Frauen werden vom Arbeitsmarkt gedrängt SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl hat das Vorhaben als Diskriminierung ausländischer Frauen kritisiert. Das von der schwarz-blauen Regierung für 2002 geplante Karenzgeld für alle habe außerdem das Ziel, Frauen aus dem Erwerbsleben zu drängen und damit die Abhängigkeit der Frauen von den Männern zu erhöhen, so Kuntzl in einer Aussendung am Samstag. Folge einer Loslösung des Karenzgelds vom Versicherungsprinzip wäre auch, dass die Integration ausländischer Frauen am Arbeitsmarkt erheblich gefährdet würde. Die SPÖ werde im Gegenzug beweisen, dass sie sich weiterhin mit aller Kraft für die Interessen der Frauen, vor allem auch der berufstätigen, einsetze. Rauch-Kallat: Lösung für ausländische Frauen wird gefunden ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat betonte in einer Aussendung am Samstag, dass die mögliche Benachteilung ausländischer Frauen "in der Tat ein Problem, für das es auf jeden Fall eine Lösung zu finden gilt", darstellt. Gleichzeitig warf sie der SPÖ einen "Ablehnungsreflex" beim Thema Karenzgeld für alle vor. Im Gegensatz zu den Aussagen der SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl würden Frauen damit nicht vom Arbeitsmarkt gedrängt, sondern erhielten "echte Wahlfreiheit". (APA)