Wien - "Frau Wilfling kann den nach deutschem Recht angenommenen Nachnamen ihrer Lebensgefährtin auch in Österreich führen. Wenn sie darüber hinaus den Nachweis vorlegt, dass sie in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eingegangen ist, ist die Änderung, abgesehen von Bearbeitungskosten, gebührenfrei": Mit diesen Worten beendet Michael Eipeldauer aus dem Büro der Wiener Integrationsstadträtin Sonja Wehsely ein monatelanges Hin und Her um die Anerkennung einer nach den Regeln der deutschen "Homo-Ehe" erfolgten Namensänderung.

Wie im STANDARD berichtet, wäre die Wienerin Wilfling (Name von der Redaktion geändert) ohne Namensänderung in Österreich gezwungen gewesen, ihrem heimischen Personalausweis im Kontakt mit deutschen Arbeitgebern, VermieterInnen oder BeamtInnen immer die Partnerschaftsurkunde beizulegen: Ein - wie sie es nannte - "permanentes Zwangsouting", das ihr nach der geplanten Übersiedlung ins Nachbarland Nachteile einzubringen drohe.

Ein formloser E-Mail-Verkehr mit der in Wien für Namensrechtsangelegenheiten zuständigen MA 61 brachte keine Lösung: Die Ehe, wie sie in Österreich gilt, dürfe nicht vorgetäuscht werden. Bei einem Gespräch der Beauftragten der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Angela Schwarz, mit der MA 61 war dann von einem "Interpretationsspielraum" die Rede: Dieser werde sich in einem positiven Namensänderungsbescheid niederschlagen. (bri, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 4.1.2005)