Nach der raschen Aufklärung des Mords am Münchner Modemacher Rudolph Moshammer fordert nun auch der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) eine Ausweitung der DNA-Analysen zur Verbrechensbekämpfung. Er will den genetischen Fingerabdruck zum Regelfall bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen der Polizei machen. Bisher werden nur Fotos und Fingerabdrücke festgehalten. Eine DNA-Probe darf in Deutschland nur bei schweren Straftaten und Sexualdelikten genommen und gespeichert werden.

"Die DNA-Spur ist der moderne Fingerabdruck", sagte Schily und wies darauf hin, dass die Innenminister der Länder auch dieser Meinung seien. Fritz Behrens, sein SPD-Amtskollege in Nordrhein-Westfalen, denkt sogar an DNA-Tests bei Ladendiebstahl, "wenn tatsächlich Wiederholungsgefahr diagnostiziert würde".

Bei der Union rennt Schily offene Türen ein. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) will die Gleichstellung von genetischen und herkömmlichen Fingerabdrücken per Bundesratsinitiative erreichen. Die CDU macht sich für erleichterte Sicherung anonymen DNA-Materials am Tatort stark. Dies solle künftig auch ohne Genehmigung eines Gerichts passieren.

Widerstand bei den Grünen und der FDP

Widerstand gegen Schilys Pläne gibt es bei den Grünen und der FDP. So erklärte Schleswig-Holsteins Justizministerin Anne Lütkes (Grüne): "Es kann nicht sein, dass wir jeden Eierdieb mit einer DNA-Analyse verfolgen." Auch FDP-Chef Guido Westerwelle meint: "Unbescholtene Bürger unter Generalverdacht zu stellen ist falsch."

Der in der Vorwoche von einem Stricher erdrosselte Moshammer wird am Samstag beigesetzt. Seine letzte Ruhestätte wird in einem Mausoleum auf dem Münchner Ostfriedhof sein. Dort liegt auch seine 1993 verstorbene Mutter.

Vor der Beisetzung findet in der Allerheiligen-Hofkirche der Münchner Residenz, dem ehemaligem Gotteshaus der bayerischen Könige, ein Trau- ergottesdienst statt. Es werden zahlreiche prominente Freunde sowie Schaulustige erwartet.

Wer Moshammers Millionen erbt, bleibt auch nach der Testamentseröffnung unklar. Das Amtsgericht München machte am Dienstag keine Angaben über sein Vermächtnis an Obdachlose. (bau/DER STANDARD; Printausgabe, 19.1.2005)