Wien - FPÖ-Generalsekretär Uwe Scheuch fordert verpflichtende DNA-Tests bei Straftätern und straffällig gewordenen Asylwerbern. Wie Scheuch im "Frühjournal" des ORF-Radios Donnerstag früh weiter erklärte, sollten nicht nur - wie derzeit - bei Wiederholungstätern DNA-Abnahmen erfolgen können. Auf diese Weise könnten mehr Straftaten aufgeklärt werden.

Für die Zukunft kann sich der FPÖ-Generalsekretär auch eine Ausweitung der DNA-Tests vorstellen, wenn in einer ersten Phase Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung erzielt würden. So könnten künftig bei Asylwerbern und Zuwanderern DNA-Proben genommen werden. Massentests, etwa zur Aufklärung von Sexualverbrechen, sollten nicht erst wie geplant 2008, sondern schon früher möglich sein, meinte Scheuch. Wenn etwa in einem kleinen Ort ein schweres Sexualdelikt oder ein Mord an einem Kind passiere, könne auf diese Weise der Täterkreis eingeschränkt werden. "Ein unbescholtener Bürger wird da kein Problem haben", so Scheuch.

Innenministerium: FP-Forderungen sind Status quo

Die Forderungen von FPÖ-Generalsekretär Uwe Scheuch, der verpflichtende DNA-Tests bei Straftätern und straffällig gewordenen Asylwerbern verlangte, sind "in der kriminalpolizeilichen Arbeit längst Status quo". Das sagte Johannes Rauch, Sprecher von Innenministerin Liese Prokop (V). Für "nicht durchdacht" hält Rauch die Scheuch-Idee, bei Zuwanderern DNA-Proben zu nehmen: "Dass würde heißen, dass auch sämtliche ausländische Spitzenmanager in Österreich zum DNA-Test müssten."

Die gesetzliche Regelung sei ganz klar, so Rauch. Bei sämtlichen Vorsatzdelikten - wie Einbrüchen oder Drogenstraftaten - werden Verdächtigen erkennungsdienstliche behandelt - und dazu gehört der Mündhöhlenabstrich. "Österreich ist auf diesem Gebiet führend, wir haben die viert größte DNA-Datenbank der Welt", betonte der Prokop-Sprecher.

Die Forderung, DNA-Tests bei allen Straftaten verbindlich zu machen, sei "nicht zielführend", meinte Rauch. "So müsste ein Polier eine DNA-Probe abgeben, wenn auf einer Baustelle ein Gerüst umfällt." Noch ein Beispiel: "Bei jedem Verkehrsunfall mit Körperverletzung wäre dann ein DNA-Test fällig."

Scheuch verlangt des weiteren die Möglichkeit für Massentests zur Aufklärung von Sexualverbrechen noch vor 2008 (dann soll die neue Strafprozessordnung in Kraft treten; die lange Übergangsfrist ist nötig, weil die Justiz für die Vorbereitungen Zeit braucht, Anm.). Rauch dazu: "Die Durchführung von Massentests ist in der neuen Strafprozessordnung geregelt. Allerdings kann schon jetzt von jedem Verdächtigen ein DNA-Test verlangt werden." Wenn Scheuch ein früheres In-Kraft-Treten der Strafprozessordnung fordere, müsse er sich an Justizministerin Karin Miklautsch (FPÖ) wenden, so Rauch. (APA)