Wien - Im "frühen ersten Halbjahr" will der Präsident des Rechnungshofes (RH), Josef Moser, den nächsten Bericht seines Hauses zur Eurofighter-Beschaffung vorlegen. Das kündigte er am Mittwoch im Nationalrat an. Auf der Tagesordnung stand dort Report Nummer zwei aus dem Vorjahr über die Typenentscheidung für den Eurofighter, der in den vergangenen Monaten bereits den RH-Ausschuss ausführlich beschäftigt hatte. Moser dazu: Es gebe keinen Hinweis auf Manipulationen oder Geschenkannahme. Gleichzeitig merkte er aber an, dass die entscheidende Zahlungsvariante nur in einem Aktenvermerk festgehalten sei.

Moser: Zu Recht ausgewählt

Moser sagte, der Eurofighter sei auf Basis der vom Verteidigungsministerium festgelegten Maßstäbe zu Recht ausgewählt worden, die Entscheidung sei nachvollziehbar und mathematisch abgesichert. Im Gegensatz zu Aussagen hochrangiger Offiziere habe es auch keine Gleichwertigkeit mit dem zweitgereihten Gripen gegeben. Kritisch merkte er an, dass die Zahlungsvariante mit 18 Halbjahresraten - nur in dieser lag der Eurofighter bei der Kosten-Nutzen-Bewertung vor dem Gripen - nur einem Aktenvermerk vom Juni 2002 zu entnehmen sei. Und er merkte an, dass seitens des Finanzministeriums keine Kosten-Obergrenze angegeben worden sei.

Der RH-Präsident nannte auch einige Forderungen für den weiteren Beschaffungsvorgang. Die tatsächlich anfallenden Betriebskosten sollten festgestellt, ein Nachweis der Erfüllbarkeit der versprochenen Leistungen inklusive der Luftkampffähigkeit sei einzuholen. Nötig sei auch eine Überprüfung der Realisierbarkeit des Lieferplans.

"Da wurde herumgeschummelt"

Die Opposition bekräftigte ihre Kritik an der Beschaffung und am Eurofighter. SPÖ-Klubchef Josef Cap fragte, warum die Entscheidung für den teuren Eurofighter gefallen sei, obwohl der damalige Verteidigungsminister Herbert Scheibner (F) ursprünglich den schwedischen Gripen bevorzugt habe. "Da wurde herumgeschummelt, bis endlich die Ausschreibung für den Eurofighter gepasst hat", so Cap. Aufklärungsbedürftig sei vor allem die Rolle von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Finanzminister Karl-Heinz Grasser (beide V). SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter widmete sich den Gegengeschäften. Die Firma FACC etwa sei bereits vor der Typenentscheidung als Entwicklungspartner für den neuen Airbus A380 festgestanden - nun werde dies aber als Gegengeschäft gerechnet. Eine unabhängige Kommission unter Vorsitz des früheren RH-Präsidenten Franz Fiedler solle die Gegengeschäfte überprüfen, forderte die SPÖ per Entschließungsantrag.

"Mehr an Nachweis kann ich nicht bieten"

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) wies diese Kritik Kräuters zurück. FACC-Chef Walter A. Stephan habe mehrmals festgehalten, dass ein Zusammenhang mit dem Eurofighter-Deal bestehe: "Mehr an deutlichem Nachweis kann ich nicht bieten." Insgesamt würden bis 2020 im neuen Airbus Teile aus Österreich in einer Größenordnung von einer Milliarde Euro verwendet: "Das sind hunderte Arbeitsplätze über mehrere Jahre."

Moser wiederum forderte für die Gegengeschäfte eine ausreichende objektive, transparente und umfassende Dokumentation ein. Und der RH-Präsident wies darauf hin, dass seine Einrichtung bisher noch keine konkreten Geschäfte haben prüfen können, weil zum Prüfzeitpunkt noch keine Abschlüsse vorgelegen seien.

"Klassische Todsünden"

Werner Kogler (G) warf der Regierung vor, sie habe sich im Vorfeld der Entscheidung die "klassischen Todsünden einer korrekten Beschaffung" zu Schulden kommen lassen. "Man wollte den Eurofighter. Dazu kann man politisch stehen allenfalls. Aber gemessen an der Ausschreibung haben Sie einen Punkt nach dem anderen verletzt", sagte er in Richtung ÖVP und FPÖ. Im RH-Ausschuss habe man dem Vorwurf der Schiebung nachgehen wollen. Dies sei aber nicht möglich gewesen, weil die Koalitionsfraktionen blockiert hätten. Sein Fraktionskollege Peter Pilz ergänzte, früher oder später werde es wohl auch noch einen Untersuchungsausschuss zu der Frage geben.

"Eindeutige Empfehlung"

So wie Bartenstein wies auch Verteidigungsminister Günther Platter (V) die Vorwürfe der Opposition zurück. Es habe eine "eindeutige Empfehlung" einer Expertenkommission gegeben, betonte er. "Was glauben Sie, wenn diese Bundesregierung einen andere Typenentscheidung gefällt hätte. Wie würden Sie hier aufheulen?" Den Oppositionsparteien warf er vor, sie seien grundsätzlich gegen Abfangjäger, "weil es populär ist". Tatsächlich sei die Regierung aber verfassungsrechtlich zur Wahrung der Sicherheit verpflichtet - und das schließe die Luftraumüberwachung mit ein.

Auf diese Verpflichtung verwies auch der freiheitliche Wehrsprecher Reinhard E. Bösch. Auch die Bundesheer-Reformkommission fordere in ihrem Endbericht die "Wahrung der permanenten Luftraumüberwachung", betonte er. Von diesen Beschlüssen solle die Opposition nicht abkommen. Sein Fraktionskollege Detlev Neudeck ergänzte, die Schaffung sei vom damaligen freiheitlichen Minister Scheibner "vorbildlich vorbereitet" worden. (APA)