Innsbruck - Noch ehe der kommende Woche tagende Landtag den "Partnerschaftsvertrag" abgesegnet hat wurde dieser am Donnerstag von Landeshauptmann Herwig van Staa (VP) und dem Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol, Helmut Rochelt, feierlich unterzeichnet.

Mit dem "sozialpolitischen Meilenstein" erhält die Lebenshilfe eine weit gehende Garantie dafür, dass das Land ausreichende Mittel für die Erhaltung von deren Infrastruktur zur Verfügung stellt. Van Staa will dafür in den "nächsten Jahren" zehn Millionen Euro ausgeben.

Zugleich räumt der Verein Lebenshilfe dem Landesrechnungshof umfassende Prüf-und Kontrollrechte ein und übernimmt "die Verantwortung für die bedarfsdeckende Bereitstellung von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung in ganz Tirol". Der Lebenshilfe wird künftig auch eine Sonderstellung bei der landesweiten Bedarfsplanung eingeräumt.

Hilfemonopol

Die Lebenshilfe Tirol betreut derzeit mit 817 hauptamtlichen Mitarbeitern und 120 Zivildienern über 1450 Menschen in 120 Einrichtungen. Mehr als 80 Prozent der Betreuungen geschehen durch die Lebenshilfe.

"Dieser Vertrag ist eine Absicherung, die sich jeder nur wünschen könnte", betont Gabriela Ebner-Rangger vom Verein IWO. Mit der Stärkung des Beinahe-Monopolisten Lebenshilfe könnte für die anderen nur mehr übrig bleiben, "was die Lebenshilfe nicht machen will", befürchtet Ebner-Rangger namens einer Plattform von sechs betroffenen Vereinen.

Auf Unverständnis stößt bei diesen auch, dass durch den Vertrag laufenden Gesprächen mit der Sozialabteilung vorgegriffen werde, deren Ziel verbindliche Qualitätsstandards und Tarife sind. Es wäre besser gewesen, erst das Projekt KIM ("Klient im Mittelpunkt") abzuschließen und erst dann Verträge, meint Ebner-Rangger. Ausgerechnet Rochelt hält wenig vom KIM und übersetzt es mit: "Kosten im Mittelpunkt".

Soziallandesrätin Christa Gangl (SP) glaubt, dass der Partnerschaftsvertrag mit der Lebenshilfe "gut für alle ist". Den Passus, des Vertrages, wonach die Lebenshilfe nicht schlechter gestellt werden dürfe als andere, interpretiert sie so, dass "alle gleich zu behandeln sind". Und für den Vollzug des Reha-Gesetzes "bin immer noch ich zuständig", ergänzt Gangl. (hs/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28. Jänner 2005)