Der Vergleich der Durchschnittspreise sei irreführend, weil die Wettbewerber von Ryanair in der Regel von Großflughäfen aus starteten, während der irische Billigflieger zumeist von Regionalflugplätzen aus operiere, zitierte der Sprecher aus dem Beschluss des Landgerichts.
Ryanair hatte in Tageszeitungen mit Durchschnittspreisen geworben und sie mit den durchschnittlichen Preisen der namentlich genannten Konkurrenten Germanwings und Air Berlin verglichen. Die Wettbewerbsschützer hielt den Vergleich für unzulässig, weil die Angebote wegen der unterschiedlichen Abflugorte nicht vergleichbar seien.
"Ryanair hat hier Äpfel mit Birnen verglichen," sagte Hans-Frieder Schönheit, Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. Ryanair spare durch die Nutzung abseits gelegener Flughäfen Gebühren, die Reisenden müssten aber für die Anreise mehr Zeit und Kosten aufwenden. Eine Sprecherin von Ryanair wollte den Gerichtsbeschluss zunächst nicht kommentieren.