Hannover - Eine promovierte Medizinerin darf sich nicht "Doctora" nennen. Das Wort sei als weibliche Form des lateinischen Doktortitels nicht geeignet, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch. Eine 39 Jahre alte Tiermedizinerin hatte geklagt, weil die Tierärztliche Hochschule Hannover ihr den Titel "Doctora medicinae veterinae" verweigert und sie per Urkunde zum "Doctor" erklärt hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist "Doctor" tatsächlich eine männliche Bezeichnung. Eine "Doctora" gebe es in der lateinischen Sprache aber nicht, vielmehr müsse die gebotene weibliche Form "Doctorix" heißen. Dies lehnte die Tierärztin jedoch ab, weil "Doctorix" allzu sehr nach "Asterix" und "Obelix" klinge. Ihr bleibt die Möglichkeit, den deutschen Titel "Doktorin" zu führen. (APA)