Einheitliche Bemessungsgrundlage
Fernziel Brüssels ist es, eine einheitliche Bemessungsgrundlage bei der für Kapitalgesellschaften relevanten Körperschaftsteuer (KöSt) durchzusetzen. Hintergrund ist: Erst bei einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften sind die von Land zu Land unterschiedlich hohen KöSt-Sätze vergleichbar.
Ein beliebtes Beispiel: Derzeit kommt es aufgrund der unterschiedlichen Steuerbemessungsgrundlagen (z.B. Abschreibmöglichkeiten) dazu, dass Konzerne in der Slowakei (KöSt-Satz: 19 Prozent) und Österreich (25 Prozent) effektiv in etwa einer gleich hohen Besteuerung unterliegen.
Steiniger Weg
Auf dem steinigen Weg zu einer EU-weit einheitlichen Steuerbemessungsgrundlage hat Brüssel aber nicht den einen, neuen Berechnungsvorschlag zur Diskussion gestellt, sondern diverse verpflichtende und optionale Modelle mit all ihren Vor- und Nachteilen auf den Tisch gelegt.
Um der Materie ein wenig von ihrer Komplexität zu nehmen und einen ersten konkreten Schritt zu setzen, plant Brüssel für heuer ein Pilotprojekt in mehreren EU-Staaten, wo ausgewählte Klein- und Mittelbetriebe auf die sogenannte "homestate taxation" umgestellt werden.
Nach der Herkunft
Dieses auch in anderen Bereichen umstrittene Herkunftslandprinzip besagt, dass auf Gewinne die Steuervorschriften des Firmensitz- Heimatlandes angewendet werden - unabhängig vom Land, wo der Gewinn erwirtschaftet wird.
Welche EU-Staaten sich an dem auf fünf Jahre ausgelegten Projekt beteiligen, stehe noch nicht fest; auch nicht, wie viele Betriebe miteinbezogen werden, sagte Wifo-Steuerexpertin Margit Schratzenstaller.
Bei der Besteuerung nach dem Herkunftslandprinzip wird eine konsolidierte Bemessungsgrundlage ermittelt; das heißt, die Gewinne und Verluste werden - ähnlich der neuen Gruppenbesteuerung - gegeneinander aufgerechnet.
Das praktische Problem sieht Schratzenstaller hinterher: Der etwa in Österreich ermittelte Konzerngewinn müsste dann über eine Formel wieder auf die einzelnen Länder des Konzerns aufgeteilt werden - die Länder wollen ja ihren Anteil vom Steuerkuchen.
Wie diese Formel aber wieder aussehen soll, ob nur nach der Lohnsumme oder nach einer Kombination von Faktoren wie Lohnsumme und Umsatz, ist wieder umstritten.
Erhöhte Transparenz
Trotz all dieser Detailprobleme begrüßt SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter die Debatte über einheitliche Bemessungsgrundlagen. Für ihn zählt vor allem das Argument der erhöhten Transparenz.
Dennoch mache langfristig nur ein EU-weiter Mindeststeuersatz Sinn, wenn auch Ländern, die in einem wirt schaftlichen Aufholprozess stecken, noch einige Zeit ein niedrigerer KöSt-Satz erlaubt werden sollte, so Matznetter.