Das slowenische Außenministerium hat sogar "scharfen Protest" eingelegt. Khol hatte in einem Interview erklärt, dass Slowenien nicht als Rechtsnachfolger des ehemaligen Jugoslawien zu betrachten sei, vor allem in Hinblick auf den Österreichischen Staatsvertrags von 1955, dessen Artikel 7 den Schutz der slowenischen Volksgruppe in Österreich beinhaltet.
Diese Rechtsmeinung wird von einem Zeitzeugen, dem ehemaligen Außenamts-Generalsekretär Albert Rohan bestätigt: "Der Staatsvertrag ist ein multilateraler Vertrag und es gibt ein ,Wiener Übereinkommen über die Rechtsnachfolge in internationalen Verträgen‘, das ist von Österreich nicht ratifiziert worden. Wir sind also nicht Vertragspartner Sloweniens. Und wir haben Slowenien dies 1991 formell zur Kenntnis gebracht."
Der Leiter der Abteilung für Nachbarländer im slowenischen Außenministerium, Andrej Logar, sagte im slowenischen Fernsehen unterdessen, dass beim Thema "Slowenische Minderheit in Österreich" immer die Bestimmungen des Staatsvertrags und seines Artikels 7 "strikt berücksichtigt werden müssen".
Rohan stellt dies außer Streit: "Dass wir die Nachfolge Sloweniens im Staatsvertrag nicht anerkennen, heißt natürlich nicht, dass der Staatsvertrag für uns nicht gelten würde. Und es ist selbstverständlich legitim, dass sich Slowenien um die Volksgruppe kümmert und für sie interveniert."
Nur eben nicht mit dem Status einer vertraglich anerkannten Schutzmacht. Slowenien steht auf dem Standpunkt, alle internationalen Verträge Jugoslawiens, die sich auf Slowenien bezögen, hätten ihre Gültigkeit in Slowenien behalten, so auch der Österreichische Staatsvertrag.