Berlin - Die Berliner Akademie der Künste ist jetzt in der Zuständigkeit des Bundes. Der Bundestag überstimmte am Freitag mit der Kanzlermehrheit einen erneuten Einspruch des Bundesrates gegen das von Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) vorgelegte Gesetz. Für das Gesetz stimmten 306 Abgeordnete, dagegen 39 bei 226 Enthaltungen. Die Union enthielt sich der Stimme. Das Gesetz, das noch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet werden muss, stößt auf den Widerstand der unionsgeführten Länder, weil sie eine Kompetenz des Bundes in dieser Frage bestreiten. Baden-Württemberg erwägt daher sogar eine Verfassungsklage in Karlsruhe.

Die Akademie reagierte auf den Bundestagsbeschluss am Freitag "mit Dankbarkeit und Sorge". Die Ankündigung einer Verfassungsklage sorge unter den in- und ausländischen Mitgliedern und den Mitarbeitern für große Unruhe. Sie appellierten an die Politiker, "eine traditionsreiche und international angesehene Kulturinstitution nicht zum Spielball verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen über Fragen des Föderalismus zu machen". Der Neubau der von dem Schweizer Schriftsteller Adolf Muschg geleiteten Akademie am Pariser Platz soll im Mai in Anwesenheit von Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eröffnet werden.

Weiss begrüßte die letztendliche Entscheidung des Bundestages und meinte, der Bund stehe in der Frage der Gesetzgebungskompetenz "auf sicherem Boden". Der angekündigten Verfassungsklage sehe sie gelassen entgegen, "zumal niemand in der Kultur hierfür Verständnis aufbringen würde". Die jetzige parlamentarische Entscheidung komme einer Institution zu Gute, "die als künstlerisch-intellektuelles Zentrum auf ganz Deutschland ausstrahlt und auch international anerkannt ist". Der Bund hat mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 die Finanzierung der Berliner Akademie mit 18 Millionen Euro jährlich übernommen, um den Berliner Landeshaushalt zu Gunsten der Berliner Opernstiftung mit den drei Opernhäusern zu entlasten. Außerdem finanziert er bereits seit 1995 das Akademie-Archiv bis zu 50 Prozent.

Am 11. November hatte der Bundestag das Gesetz mit breiter Mehrheit, auch mit den Stimmen der Union, verabschiedet. Zuvor musste Weiss einen Passus hinzufügen, wonach die Berliner Akademie eine "gesamtstaatliche Repräsentanz" und "internationale Wirkung" entfalte. Die Länderkammer hatte nun aber erneut bemängelt, dass diese Begründung für eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht genüge.

Der kulturpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Nooke (CDU), betonte, die Enthaltung der CDU/CSU sei keine Abkehr von ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, die Akademie der Künste in die Verantwortung des Bundes zu übernehmen. "Gemeinsam mit den Ländern sehen wir allerdings erheblichen Klärungsbedarf, nach welchen Kriterien Kulturpolitik des Bundes in Berlin erfolgt." (APA/dpa)