Wien - Erweiterte Möglichkeiten der Schubhaft und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit für Asylwerber, mehr Personal für die zweite Asylverfahrensinstanz, den Unabhängigen Bundesasylsenats (Ubas) sowie eine Rücknahme des vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Neuerungsverbots: Das sind die Eckpunkte des neuen Asylgesetzes samt Durchführungsbestimmungen.

Die Verhandlungen darüber befinden sich, wie berichtet, in einer heißen Phase: Die FPÖ ist von ihrer Forderung nach verpflichtenden DNA-Tests bereits abgerückt. Die von den Freiheitlichen in das neue Gesetz hineinreklamierten Punkte kämen in dem von Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) ausgegebenem Entwurf dennoch vor, so FPÖ-Chefverhandlerin Helene Partik-Pablé im STANDARD-Gespräch.

Konkret ist geplant, Asylwerber, die schon irgendwo in der EU einen Asylantrag gestellt haben, in Schubhaft zu nehmen und in dieses Land zurückzuschicken. Derzeit würden diese Menschen sofort untertauchen, wenn ihr Erstantrag durch Überprüfung im EU-weiten Eurodacsystem bekannt werde, heißt es im Innenministerium.

Ein Fremder, der aus der Strafhaft heraus einen Asylantrag stellt, soll auch nach Ablauf der Strafe in Gewahrsam bleiben, bis sein Antrag entschieden ist. Eine so genannte Anschlussbestimmung soll garantieren, dass die Fremdenbehörden von dem Antrag erfahren. Zudem soll für Asylwerber, die binnen zwei Jahren länger als sechs Monate in Schubhaft waren, automatisch eine Haftprüfung durch die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) angesetzt werden. Für die Obfrau von SOS-Mitmensch, Nadja Lorenz, eine Verschärfung: Bisher gelten sechs Monate als absolute Schubhaft-Höchst- grenze.

Gefallen ist die angedachte Beugehaft, wenn Asylsuchenden nicht kooperativ sind. Auch das so genannte Neuerungsverbot, das zur Teilaufhebung des Gesetzes geführt hatte, ist nicht mehr vorgesehen: Asylgründe müssen zur Kenntnis genommen werden, auch wenn der Flüchtling diese nicht schon in der ersten Einvernahme genannt hat.

Geblieben ist, dass sich Asylwerber in den drei Wochen nach Antragsabgabe nicht frei in Österreich bewegen dürfen. Noch nicht endgültig entschieden ist, ob die Zwangsernährung für hungerstreikende Asylwerber kommt. Mit der SPÖ wird am Dienstag noch vor dem für diesen Tag angesetzten Sicherheitsgipfel verhandelt. Während Terezija Stoisits von den Grünen das Vorhaben als "reine Verschärfung" kritisiert. Um die bestehenden Probleme lösen zu können, sei mehr Personal auf allen Ebenen notwendig. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.2.2005)