Die Verhandlungen darüber befinden sich, wie berichtet, in einer heißen Phase: Die FPÖ ist von ihrer Forderung nach verpflichtenden DNA-Tests bereits abgerückt. Die von den Freiheitlichen in das neue Gesetz hineinreklamierten Punkte kämen in dem von Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) ausgegebenem Entwurf dennoch vor, so FPÖ-Chefverhandlerin Helene Partik-Pablé im STANDARD-Gespräch.
Konkret ist geplant, Asylwerber, die schon irgendwo in der EU einen Asylantrag gestellt haben, in Schubhaft zu nehmen und in dieses Land zurückzuschicken. Derzeit würden diese Menschen sofort untertauchen, wenn ihr Erstantrag durch Überprüfung im EU-weiten Eurodacsystem bekannt werde, heißt es im Innenministerium.
Ein Fremder, der aus der Strafhaft heraus einen Asylantrag stellt, soll auch nach Ablauf der Strafe in Gewahrsam bleiben, bis sein Antrag entschieden ist. Eine so genannte Anschlussbestimmung soll garantieren, dass die Fremdenbehörden von dem Antrag erfahren. Zudem soll für Asylwerber, die binnen zwei Jahren länger als sechs Monate in Schubhaft waren, automatisch eine Haftprüfung durch die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) angesetzt werden. Für die Obfrau von SOS-Mitmensch, Nadja Lorenz, eine Verschärfung: Bisher gelten sechs Monate als absolute Schubhaft-Höchst- grenze.
Gefallen ist die angedachte Beugehaft, wenn Asylsuchenden nicht kooperativ sind. Auch das so genannte Neuerungsverbot, das zur Teilaufhebung des Gesetzes geführt hatte, ist nicht mehr vorgesehen: Asylgründe müssen zur Kenntnis genommen werden, auch wenn der Flüchtling diese nicht schon in der ersten Einvernahme genannt hat.