Die Kommission für die Rechtsstellung der Frau (Commission on the Status of Women, CSW) wurde 1947 gegründet. Das Hauptanliegen der CSW liegt bis heute in der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen. Sie ist entscheidend an der Ausarbeitung frauenspezifischer Konventionen und Erklärungen beteiligt gewesen, die sich mit Prostitution, Frauenhandel, politischen Rechten und Fragen der Eheschließung befassen. Die CSW ist auch für die Organisation der Weltfrauenkonferenzen zuständig.

Formal ist die CSW der Menschenrechtskommission gleichgestellt, doch hat dieses weitgehend unbekannte Gremium politisch keine Bedeutung und nur wenig Handlungskompetenzen: Während die Menschenrechtskommission sechs Wochen jährlich tagt, tritt die Frauenkommission nur für zwei Wochen zusammen. Außerhalb des Rechtsdiskurses und nicht mit völkerrechtlichen Untersuchungsfunktionen ausgestattet, ist sie de facto ein Forum für politische Willensbildung in Sachen Frauenpolitik.

Großer Verdienst

Einer der größten Verdienste der CSW, neben der Ausarbeitung der "Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" (CEDAW), ist die Verabschiedung der frauenspezifischen Artikel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Die Erklärung spricht durch mehrere Artikel den Status der Frau (Artikel 2), das Verbot ihrer Diskriminierung (Artikel 7 und 16), die Unverletzlichkeit der Familie (Artikel 12, 16 und 25), die Gleichrangigkeit der Frau bei Mitwirkung in beruf und Gesellschaft (Artikel 16 und 23) sowie ihre Recht auf Bildung (Artikel 26) an. Zudem wurde die Deklaration mit dem Titel "human rights" statt dem vorgeschlagenen "rights of man" verabschiedet. (red)