Wien - Die Neuregelung des Asyl- und Fremdenwesens wird sich im Budget mit erheblichen Mehrkosten niederschlagen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten werden demnach Kosten von 14,1 Millionen Euro anfallen, im Folgejahr 13,8 Mio. Euro. Das geht aus dem Begutachtungsentwurf, der gestern Abend ausgesendet wurde, hervor. Beim Asylgesetz wird mit jährlichen Mehrkosten von rund sechs Mio. gerechnet, beim Fremdenpolizeirecht mit Kosten von 7,8 Mio. Euro. und beim neuen Gesetz für den unabhängigen Bundesasylsenat mit 200.000 Euro. Den größten Brocken machen die Personalkosten aus. In der ersten Instanz, dem Bundesasylsenat, werden demnach 2,26 Mio. Euro an zusätzlichen Ausgaben erwartet. Bei der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit erwartet man höhere Personalkosten im Ausmaß von fast 3,9 Mio. Euro. (APA)