Im Jänner 1941 stand Wallnöfer wegen eines Verkehrsunfalls vor Gericht und bezeichnete sich als "NSDAP- Anwärter". Damit brachte er indirekt sein Aufnahmeverfahren wieder in Schwung, weil die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Reichsmark dem Gaugericht der NSDAP mitgeteilt wurde.
Im März 1943 gab der Imster NSDAP-Kreisleiter das Auf 2. Spalte nahmeverfahren frei, indem er die ideologischen Zweifel auf dem Personalfragebogen ergänzte: "Mit Beschluss vom 26.8.41 überholt. Im Februar 1944 wurde Wallnöfer schließlich rückwirkend zum 1.1.1941 unter der Mitgliedsnummer 9 566 289 in die NSDAP aufgenommen.
"Die Akte Eduard Wallnöfer scheint nun vollständig zu sein", kommentierte Landeshauptmann Herwig van Staa (VP) den Bericht. Mitte Februar hatte das Öffentlichwerden von Wallnöfers NSDAP-Mitgliedschaft durch das Nachrichtenmagazin profil für Aufregung gesorgt. Van Staa und Schober formulierten Zweifel an der Echtheit der Dokumente, Schober nahm seine Skepsis einen Monat später mit den Worten: "Ich hätte meine Einschätzung vorsichtiger formulieren sollen" zurück.
Ursprünglich wollte van Staa einen Mitarbeiter des Landesarchivs zur Überprüfung der Akte nach Berlin schicken, dank der Übersendung aller Unterlagen durch das Bundesarchiv ist diese Dienstreise nun unterblieben. "Ob Wallnöfer dabei war oder nicht, ändert nichts an der Einschätzung seiner Person", erklärt van Staa nun und bescheinigt seinem Schwiegervater "keine Beteiligung im Sinne der NS-Ideologie".