Verschwiegenheitspflicht
"Mit dem 18. 1. sind meine Verträge vom Rudolfinerhaus fristlos aufgelöst worden, und das nach meinem Empfinden ohne Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Röntgenologe", erklärte Wicke am Dienstag gegenüber der APA. Die offizielle Begründung laute, er habe die ärztliche Verschwiegenheitspflicht verletzt - unter anderen, weil er am 29. September des vergangenen Jahres eine Vergiftung des damaligen ukrainischen Oppositionsführers Juschtschenko als "nicht bewiesen" bezeichnet habe.
Der Rechtsanwalt des Rudolfinerhauses, Hans Pfersmann, wollte zu dem Verfahren gegenüber der APA keine näheren Angaben machen. Er verwies aber auf zwei Presseaussendungen des Krankenhauses vom 28. September und 3. Oktober letzten Jahres. In der ersten hatte es geheißen, die "Information über eine angebliche Vergiftung (Juschtschenkos)" entbehre "jeder medizinischen Grundlage". Diese Aussendung war per Computer mit Wicke und Michael Zimpfer, dem Chef des Rudolfinerhauses, gezeichnet worden, jedoch ohne persönliche Unterschriften. Sie sei ohne die Zustimmung und ohne Wissen von Zimpfer verbreitet worden. "Das ist ein ganz wichtiger Punkt", so Pfersmann.
Polizeischutz
In der zweiten Aussendung hatte Zimpfer die Erklärung vom 28. September widerrufen. "Eine Vergiftung, versehentlich oder unversehentlich, kann vorerst weder bestätigt noch ausgeschlossen werden", hieß es darin. Wicke hatte dieses zweite Schreiben mit "zur Kenntnis genommen" unterzeichnet, aber damals schon gegenüber der APA erklärt, er stehe zur Aussendung vom 28. September. Der heutige Sekretär des ukrainischen Sicherheitsrats, Petro Poroschenko, hatte im APA-Interview kurz davor den Vorwurf erhoben, die erste Aussendung sei gefälscht worden. Wicke hatte Anfang Oktober eine telefonische Drohung erhalten und war unter Polizeischutz gestellt worden.
Freiberuflich
Zimpfer betonte im Telefongespräch mit der APA, Wicke sei nicht angestellt gewesen. Es habe sich um ein freiberufliches Arbeitsverhältnis gehandelt. Auch er wollte sich zu dem Verfahren nicht näher äußern.