Wien - Der ehemalige ärztliche Leiter des Rudolfinerhauses, Lothar Wicke, geht gerichtlich gegen seinen Hinauswurf aus dem renommierten Wiener Privatspital vor. Die Aufkündigung der Verträge steht im Zusammenhang mit seinen Aussagen um die Vergiftung des ukrainischen Staatspräsidenten Viktor Juschtschenko. Dieser war im Herbst 2004 im Rudolfinerhaus behandelt worden. Am Wiener Arbeits- und Sozialgericht fand heute, Dienstag, der erste Verhandlungstag statt.

Verschwiegenheitspflicht

"Mit dem 18. 1. sind meine Verträge vom Rudolfinerhaus fristlos aufgelöst worden, und das nach meinem Empfinden ohne Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Röntgenologe", erklärte Wicke am Dienstag gegenüber der APA. Die offizielle Begründung laute, er habe die ärztliche Verschwiegenheitspflicht verletzt - unter anderen, weil er am 29. September des vergangenen Jahres eine Vergiftung des damaligen ukrainischen Oppositionsführers Juschtschenko als "nicht bewiesen" bezeichnet habe.

Der Rechtsanwalt des Rudolfinerhauses, Hans Pfersmann, wollte zu dem Verfahren gegenüber der APA keine näheren Angaben machen. Er verwies aber auf zwei Presseaussendungen des Krankenhauses vom 28. September und 3. Oktober letzten Jahres. In der ersten hatte es geheißen, die "Information über eine angebliche Vergiftung (Juschtschenkos)" entbehre "jeder medizinischen Grundlage". Diese Aussendung war per Computer mit Wicke und Michael Zimpfer, dem Chef des Rudolfinerhauses, gezeichnet worden, jedoch ohne persönliche Unterschriften. Sie sei ohne die Zustimmung und ohne Wissen von Zimpfer verbreitet worden. "Das ist ein ganz wichtiger Punkt", so Pfersmann.

Polizeischutz

In der zweiten Aussendung hatte Zimpfer die Erklärung vom 28. September widerrufen. "Eine Vergiftung, versehentlich oder unversehentlich, kann vorerst weder bestätigt noch ausgeschlossen werden", hieß es darin. Wicke hatte dieses zweite Schreiben mit "zur Kenntnis genommen" unterzeichnet, aber damals schon gegenüber der APA erklärt, er stehe zur Aussendung vom 28. September. Der heutige Sekretär des ukrainischen Sicherheitsrats, Petro Poroschenko, hatte im APA-Interview kurz davor den Vorwurf erhoben, die erste Aussendung sei gefälscht worden. Wicke hatte Anfang Oktober eine telefonische Drohung erhalten und war unter Polizeischutz gestellt worden.

Freiberuflich

Zimpfer betonte im Telefongespräch mit der APA, Wicke sei nicht angestellt gewesen. Es habe sich um ein freiberufliches Arbeitsverhältnis gehandelt. Auch er wollte sich zu dem Verfahren nicht näher äußern.

Wicke konkretisierte, er habe im Rudolfinerhaus drei Funktionen innegehabt. Als leitender Direktor und ärztlicher Leiter des Rudolfinerhauses sei er bereits am 12. Dezember 2004 freiwillig zurückgetreten - seine Anfechtungsklage beziehe sich ausschließlich auf die Aufkündigung seiner Verträge als Röntgenologe. Der nächste Verhandlungstag findet am 9. Mai im Wiener Arbeits- und Sozialgericht statt. (APA)