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Ex-Partner dürfen nach Beziehungsende verlangen, dass intime Aufnahmen gelöscht werden, entschied ein Gericht in Deutschland.

Foto: APA/dpa/Stratenschulte

Im Streitfall eines Fotografen und dessen ehemaliger Partnerin hat ein deutsches Gericht in zweiter Instanz entschieden, dass Nacktfotos gelöscht werden müssen. Die Klägerin hatte zunächst die Löschung sämtlicher Aufnahmen gefordert. Darauf habe sie jedoch keinen Anspruch, erklärte das Oberlandesgericht Koblenz in einer Mitteilung.

Persönlichkeitsrecht geht vor Eigentumsrecht

Bei den intimen Aufnahmen sei die Einwilligung auf die Dauer der Beziehung beschränkt. Diese Einwilligung könne nach Beziehungsende widerrufen werden. Der Wunsch auf Löschung der Fotos betreffe den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts der Klägerin und sei daher höher zu bewerten als das Eigentumsrecht des Fotografen. Zudem handle es sich um private Aufnahmen, weshalb das berufliche Tätigkeitsfeld des Beklagten nicht beeinträchtigt werde.

Keine Löschung anderer Aufnahmen

Anders als bei den Nacktfotos seien Aufnahmen, welche die Frau im bekleideten Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen zeigen, nur in einem geringeren Maße geeignet, ihr Ansehen gegenüber Dritten zu beeinträchtigen. Daher habe sie hier keinen Anspruch auf Löschung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red, derStandard.at, 22.5.2014)