Kinsky versus Auctionata: Prozess vor dem Handelsgericht Wien statt Kooperation.

Foto: Der Standard

Die beherzten Marketingaktivitäten von Auctionata hatten im vergangenen Jahr für einigen Unmut in der Auktionsbranche gesorgt. Denn über sogenanntes Key-Word-Advertising waren etwa über Yahoo und Bing monatelang Anzeigen generiert worden, die eine geschäftliche Verbindung zwischen dem deutsch-österreichischen Kunsthandelsportal und renommierten anderen Unternehmen suggerierten. Betroffen davon waren nicht nur Christie's, Sotheby's, Bonhams oder Dorotheum und "im Kinsky", sondern auch deutsche Auktionshäuser (siehe der Standard, 14. 9. 2013, "Ja dürfen s' denn des"). Allfällige Markenrechtsverletzungen wischte Auctionata damals vom Tisch, vielmehr müssten "die Traditionalisten unter den Auktionshäusern akzeptieren, dass auch der Kunstmarkt nach den Regeln der freien Marktwirtschaft, die im Internet nach europäischem Recht geregelt ist, funktioniert", beantwortete man die damalige Anfrage.

Die betroffene Konkurrenz reagierte verhalten. Der Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer ließ Auctionata im September eine Abmahnung zukommen, und als die Anzeigen verschwanden, schien die Sache erledigt.

Nicht jedoch für "im Kinsky" einerseits und das in Berlin angesiedelte Auktionshaus Dannenberg andererseits. Als die namens Kinsky geforderte Unterlassungserklärung unbeantwortet blieb, hatte Ernst Ploil, Rechtsanwalt und Teilhaber des Auktionshauses, noch im September Klage gegen die "ISA Auctionata Auktionen AG" (Wien) eingereicht. Auctionata stellte daraufhin die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien infrage, da nicht das Wiener Unternehmen, sondern deren Berliner Niederlassung (ISA Auctionata AG) die zugehörige Website betreibe und das umstrittene Keyword verwendet habe.

Diese Einrede wurde verworfen, zuerst vom Handelsgericht (November 2013) und per 7. April 2014 auch vom Oberlandesgericht Wien. Exakt einen Tag später wurde Auctionata in Deutschland verurteilt: Konkret hatte das Auktionshaus Dannenberg (Berlin) ebenfalls den Klageweg beschritten, nachdem einer ersten anwaltlichen Abmahnung im Mai vergangenen Jahres kein dauerhafter Erfolg beschieden war. Jeder Wettbewerb, betont Inhaber Alexander Ernst seine Beweggründe, "sollte auf Basis eines fairen Miteinanders stattfinden".

Das Landgericht Berlin sieht es nunmehr als erwiesen, dass Auctionata die geschäftliche Bezeichnung des Auktionshauses Dannenberg "im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise" nutzte, "die geeignet ist, Verwechslungen" hervorzurufen.

"Für jeden Fall der Zuwiderhandlung" droht Auctionata "ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro". Seitens Auctionata wurde Berufung eingelegt. Man will sich zu diesem laufenden Verfahren nicht äußern. In Wien steht nun am 13. Juni ein erster Verhandlungstermin bevor. Ploil rechnet mit einer Prozessentscheidung im Herbst. (Olga Kronsteiner, Album, DER STANDARD, 31.5./1.6.2014)