Wien – Während die Regierung die Lockerung des Amtsgeheimnisses plant, diskutiert das Parlament eine Verschärfung seiner Geheimhaltungsregeln. Das geht aus einem Vorschlag des Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf (ÖVP) für eine neue "Geheimschutzordnung" hervor. Kopf schlägt darin neben neuen Geheimhaltungsregeln auch die Beschränkung von Twitter in Ausschüssen vor.

Der Vorschlag umfasst drei Punkte und wird am Dienstag in der Präsidialkonferenz mit den Klubchefs diskutiert: Den Umgang mit sozialen Medien im Parlament, Datenschutz, sowie eine neue Geheimschutzordnung für das Hohe Haus. Letztere soll für alle "heiklen Informationen" gelten und wäre deutlich strenger als das aktuelle Amtsgeheimnis. Die unterste Geheimhaltungsstufe ("nicht-öffentlich") würde nämlich schon dann schlagend, wenn eine Unterlage "nur für den internen Gebrauch vorgesehen" ist.

Vom Amtsgeheimnis geschützte Unterlagen würden noch höheren Geheimhaltungsstufen unterliegen, je nachdem, welche Konsequenzen im Fall der Weitergabe drohen würden: Die höchste Geheimhaltungsstufe ("streng geheim") würde für Informationen gelten, deren Weitergabe z.B. wirtschaftlichen Interessen des Staates oder überwiegenden Interessen der Verfahrensparteien (also etwa einer Firma bei einer öffentlichen Ausschreibung, Anm.) "äußerst schweren Schaden" zufügen könnte. Droht "schwerer Schaden", dann würde die zweithöchste Stufe "geheim" gelten, bei gewöhnlichem Schaden oder sonstigen Nachteilen wäre die Information "vertraulich" oder "eingeschränkt".

Regierung legt Geheimhaltungsstufe fest

Ob eine Information als "nicht-öffentlich", "eingeschränkt" oder gar "streng geheim" zu gehalten hat, soll der "Urheber der Unterlage" (also z.B. die Regierung) selbst festlegen. Falsche Einstufungen könnten aber vom Parlament korrigiert werden. Verboten wäre die Weitergabe aller klassifizierten Informationen, im Fall der zwei höchsten Geheimhaltungsstufen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Ob Abgeordnete auf sozialen Medien über eine laufende Ausschusssitzung berichten dürfen oder nicht, würde Kopf von der Art der Sitzung ("öffentlich", "nicht-öffentlich" oder "vertraulich") abhängig machen. "Eine 'Live-Berichterstattung' aus nicht-öffentlichen Sitzungen" über soziale Medien wäre für Kopf daher "nicht zulässig". Er begründet dies damit, dass nicht-öffentliche Sitzungen der "Erzielung von Kompromissen" dienen würden und diese Kompromissfindung durch die Berichterstattung nicht gestört werden dürfe.

Weil die meisten Ausschüsse nicht öffentlich tagen, würde dies auf ein weitgehendes Twitter-Verbot für die Abgeordneten während laufender Sitzung hinauslaufen. "Eine nachträgliche Berichterstattung über Verhandlungspositionen und Ergebnisse ist hingegen nicht ausgeschlossen", heißt es im Papier.

Kritik von den Grünen

Den Grünen gehen die Ideen des Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf (ÖVP) für neue Geheimhaltungsregeln im Parlament zu weit. Für den Abgeordneten Dieter Brosz sind insbesondere die fünf Geheimhaltungsstufen "weit überschießend". "Mehr Vertraulichkeit als vorher, wo man gleichzeitig über das Amtsgeheimnis diskutiert, ist absurd", so Brosz mit Verweis auf die Geplante Reform des Amtsgeheimnisses.

Dass die Geheimhaltung schon greifen soll, wenn eine Verfahrenspartei Nachteile zu befürchten hat, geht für Brosz zu weit. "Parlamentarische Aufklärung muss möglich sein. Dass Eurofighter Geschäftsnachteile hat, wenn diskutiert wird, ob es Schmiergelder gegeben hat, das wird die Firma aushalten müssen", betont der Grüne. Problematisch ist für Brosz auch die unterste Geheimhaltungsstufe ("nicht-öffentlich"), weil diese sogar über das Amtsgeheimnis hinaus gehe.

Zum Vergleich verweist Brosz auf die Verschlusssachenanweisung deutscher Behörden. Die höchste Geheimhaltungsstufe ("streng geheim") kann dort nur verhängt werden, wenn eine Veröffentlichung die "Gefährdung des Bestands oder lebenswichtiger Interessen der Bundesrepublik" bedeuten würde; die unterste ("Nur für den Dienstgebrauch") bei Nachteilen für die Interessen der Republik oder der Länder.

Für unnötig hält Brosz Sonderregeln für den Umgang mit sozialen Medien in nicht-öffentlichen Ausschüssen – zumal ja auch Presseaussendungen und sonstige Medienarbeit aus einem Ausschuss heraus zulässig seien. Grundsätzlich seien nicht alle Punkte im Kopf-Vorschlag von der Hand zu weisen, "aber das bedeutet, das Kind mit dem Bade auszuschütten".

Kritik von Team Stronach und Journalisten Club

Kritik an der Diskussion haben neben den Grünen auch das Team Stronach sowie der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) geübt. Das Parlament müsse öffentlicher Raum für den Diskurs bleiben, so der ÖJC in einer Aussendung. Und das Team Stronach forderte "volle Transparenz quer durch alle Bereiche".

Der ÖJC lehne die Überlegungen des Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf (ÖVP) für eine neue "Geheimschutzordnung" im Parlament als "Angriff auf die Freiheit der Berichterstattung aus und über das Parlament" ab, hieß es in einer Aussendung. "Dieser Widerspruch zu der geplanten Lockerung des Amtsgeheimnisses ist absurd und zeigt deutlich, dass hier die rechte Hand nicht weiß, was die linke will", meinte ÖJC-Präsident Fred Turnheim.

Der stellvertretende Klubobmann des Team Stronach, Robert Lugar, meinte, es müsse "ganz im Gegenteil" auch das Amtsgeheimnis gelockert werden – dies sei schon im Hinblick auf die Hypo-U-Kommission und den U-Ausschuss dringend nötig. "Nur in Ausnahmefällen – wenn nationale Interessen oder persönliche Sicherheit auf dem Spiel stehen – soll Geheimhaltung gelten!", so der Abgeordnete.

Kopf "enttäuscht"

Kopf reagierte auf die Kritik und zeigte sich "enttäuscht" darüber, dass dieses Papier "offenbar von einem Sitzungsteilnehmer noch vor einer ersten Erörterung den Medien zugespielt und von einzelnen Parteienvertretern sogleich auch in seiner Intention bewusst oder unbewusst falsch interpretiert worden sei."

Zu der im Papier beschriebenen "Geheimschutzordnung" merkte der Präsident an, dass diese keinesfalls eine Verschärfung darstelle: "Was hier von Kritikern als Verschärfung dargestellt wird, ist nichts anderes als die Regelung der geheim zu haltenden Ausnahmefälle bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Und wer, wenn nicht der Verfasser, soll ein Dokument klassifizieren?" Er betonte aber, dass das Parlament diese Klassifizierung seiner Vorstellung nach jedoch ändern können sollte, "wenn sie ihm zu streng erscheint".

Kopf verwies gegenüber der APA darauf, dass mit der geplanten Abschaffung des Amtsgeheimnisses die öffentliche Zugänglichkeit von amtlichen Dokumenten künftig als Regelfall gelte. "Daher braucht es nunmehr Regelungen zum Schutz von persönlichen oder wirtschaftlichen Rechten einzelner Staatsbürger oder von staatlichen Geheimnissen, deren Veröffentlichung die wirtschaftlichen Interessen, die äußere oder innere Sicherheit oder eine taktische Position Österreichs gefährden könnte."

Kein Twitter-Verbot in öffentlichen Sitzungen

Zum Thema Berichterstattung über soziale Medien sagte Kopf, es sei "eine völlig falsche Behauptung", dass er die Verwendung von Twitter oder Facebook in nicht öffentlichen Sitzungen verbieten wolle. Es sei aber ein Faktum, dass gemäß der geltenden Geschäftsordnung Ausschusssitzungen "in der Regel nicht öffentlich sind". Dieser Umstand verlange nach einer Befassung mit der Frage des Berichtens aus solchen Sitzungen über Soziale Medien. So lange aber Ausschusssitzungen als "nicht öffentlich" eingestuft sind, sei für ihn klar, dass eine detaillierte "Liveberichterstattung" aus solchen Sitzungen über Soziale Medien unzulässig sei. (APA, 9.6.2014)