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Vormarsch in Richtung China: Die Schweizer Uhrmacher hoffen auf erhöhte Absätze in der Volks republik durch das Freihandels abkommen.

Foto: Reuters/Arnd Wiegmann

Die Schweiz war deutlich schneller als die EU: Heute, Dienstag, tritt zwischen Bern und Peking ein Freihandelsabkommen in Kraft, von dem sich die Schweizer Exporteure deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten in der EU erhoffen. Das Abkommen ist erst das zweite seiner Art zwischen der Volksrepublik und einem Land in Europa. Lediglich Island und China haben bisher eine ähnliche Vereinbarung unterzeichnet.

„Das Abkommen mit China wird den Zugang für Schweizer Waren und Dienstleistungen zum chinesischen Markt verbessern, den gegenseitigen Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums stärken, die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und China fördern sowie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen“, schreibt der Schweizer Bundesrat in seiner Botschaft zum Abkommen.

Separate Vereinbarung

Insbesondere auf den letzten Punkt weist die Regierung in Bern gerne hin, gehört doch zum Freihandelsabkommen auch eine separate Vereinbarung über Arbeitsbedingungen und Menschenrechte. Damit will man die NGOs und Gewerkschaften besänftigen, die befürchten, dass mit dem Vertrag beispielsweise auch Waren in die Schweiz gelangen könnten, die von Zwangsarbeitern in chinesischen Straflagern hergestellt wurden; ohnehin, sagen diese kritischen Stimmen, gehe es nicht an, ein Präferenzabkommen abzuschließen mit einem Land wie China, das beim Arbeitnehmerschutz und bei den Gewerkschaftsrechten weit entfernt sei von westlichen Standards.

„Es gibt kein anderes Abkommen Chinas, das Menschenrechte, Arbeitsrechte sowie Umweltfragen in vergleichbarer Art und Weise anspricht“, kontert der Schweizer Handelsbotschafter Christian Etter diese Kritik. „So gesehen haben wir viel erreicht.“ Doch ob diese Bestimmungen totes Recht bleiben oder ob sich die Verhältnisse in China tatsächlich verbessern, ist abzuwarten.

Wichtiger Absatzmarkt

China ist ein wichtiger Absatzmarkt für Schweizer Exportgüter – Maschinen, Uhren, Chemie- und Pharmaerzeugnisse. Umgekehrt importierte die Schweiz aus China vor allem Maschinen und Textilien. Zudem sind viel Schweizer Unternehmen bereits mit eigenen Produktionsstandorten in China präsent; auch ihnen soll das Abkommen Erleichterungen bringen. Schließlich ist der boomende chinesische Markt auch für Dienstleistungsanbieter attraktiv – zuvorderst für Banken und Finanzdienstleister.

Doch die Bedeutung des Abkommens für die Schweiz muss aus zwei Gründen relativiert werden: Erstens bleibt die EU der weitaus wichtigste Handelspartner der Schweiz; und hier sind die Beziehungen derzeit ja angespannt. Und zweitens verhandelt die EU ihrerseits über ein Freihandelsabkommen mit den USA. Sollten sich die EU und die Amerikaner einig werden, ohne dass die Schweiz sich dem Abkommen anschließen könnte, dann wäre dies ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die Schweiz. Da wäre dann auch das Abkommen mit China nur ein schwacher Trost. (Klaus Bonanomi aus Bern, DER STANDARD, 1.7.2014)