Der Guardian hat sich erfolgreich gegen die Löschung von Links aus der Google-Suche gewehrt.

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Google löscht im Zusammenhang mit dem Gerichtsentscheid zum "Recht auf Vergessen" mehrere Verlinkungen zur britischen Zeitung "Guardian" nun doch nicht. Der US-Konzern nahm am Donnerstag seine frühere Entscheidung nach Protesten der Zeitung wieder zurück. Das zeigte Googles Probleme, das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestärkte "Recht auf Vergessen" umzusetzen.

Andere Links nicht wiederhergestellt

Aktuell ging es um Berichte der Zeitung über einen Schiedsrichter, der im Zusammenhang mit einer Entscheidung in einem Fußballspiel gelogen hatte. Wer den Antrag auf Löschung stellte, war unklar. Andererseits stellte Google Verweise zu einem Bericht des britischen Senders BBC über die Entlassung des früheren Merrill-Lynch-Chefs E. Stanley O'Neal nicht wieder her. O'Neal hatte nach Milliarden-Verlusten der Bank seinen Hut nehmen müssen.

Bereits 70.000 Anträge

Der EuGH hatte im Mai entschieden, dass der Konzern unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Liste der Suchergebnisse löschen muss. Kurz nach dem Urteil hatte Google bereits rund 70.000 Anträge auf Löschung erhalten und arbeitet sie inzwischen ab. Google kontrolliert rund 90 Prozent der Online-Suche in Europa.

Unpraktikable Vorgaben

Die Nichtregierungsorganisation Electronic Frontier Foundation erklärte, es gebe zumindest einige unpraktikable Vorgaben des Urteils. So könne es durch den Antrag auf Löschung ungewollt möglicherweise eine erhöhte Aufmerksamkeit auf eine Person gegen. Die Organisation setzt sich unter anderem für den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Netz einsetzt. (APA/Reuters, 4.7.2014)