Die ehemalige Bezirksvorsteherin Renate Kaufmann und Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou begutachteten zum Start die neuen Linien. Nun liegt ein Urteil vor, dass diese das Halte- und Parkverbot nicht ausreichend markieren.

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Am 17. Oktober 2013, knapp zwei Monate nach dem Start der verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Wiener Mariahilfer Straße, stellte Michael K. sein Auto in der Einkaufsstraße auf der Höhe Schottenfeldgasse ab. In jenem Bereich also, der nicht als Fußgängerzone, jedoch als Begegnungszone konzipiert ist.

K. erhielt ein Strafmandat in der Höhe von 98 Euro. Für ihn unverständlich: Baulich hatte sich nichts geändert, sein Fahrzeug parkte wie immer dort, wo man auch schon bisher Autos abstellen durfte. Deutliche Bodenmarkierungen oder gar entsprechende Verkehrsschilder gab es für ihn keine ersichtlichen.

K. legte Beschwerde ein, sie richtete sich nicht nur gegen die Höhe der Strafe, sondern auch gegen die Bestrafung an sich. Das Verwaltungsgericht Wien hat ihm recht gegeben, wie ein entsprechendes Erkenntnis vom Juni zeigt, das dem STANDARD vorliegt.

"Fragmente von Farblinien"

Die Begründung des Verwaltungsgerichts: An der betreffenden Stelle befänden sich "keine ausreichend kenntlich gemachten Bodenmarkierungen, sondern vielmehr nur Farbreste, respektive Fragmente von Farblinien, die keine ausreichende Kenntlichkeit haben, die für Markierungen erforderlich wäre".

Zu erkennen sei nur eine weiße Linie gewesen, nicht jedoch eine gelbe. Diese gelben Linien hatten schon kurz nach Start der Probephase für Verwirrung gesorgt, da sie von vielen Verkehrsteilnehmern nicht als Parkverbotshinweis erkannt worden waren.

"Als Kfz-Abstellfläche einzustufen"

Auch sonst wies der Bereich typische Merkmale eines Parkplatzes auf, urteilte das Landesverwaltungsgericht. Er unterschied sich optisch von der Fahrbahn, da seine Oberfläche aus Kopfsteinpflaster bestand. Der betroffene Bereich der Fahrbahn befand sich außerdem neben dem Randstein des unmittelbar angrenzenden Gehsteiges. "Dieser Bereich war somit als Kfz-Abstellfläche einzustufen", heißt es im Erkenntnis.

Vertreten wurde K. von Rechtsanwalt Dietmar Schimanko, der zum STANDARD sagt: "Die Ermittlungen des Landesverwaltungsgerichts ergaben außerdem, dass sogar eine gültige Verordnung fehlte. Eine solche wäre aber die grundlegende Voraussetzung, um überhaupt ein verbindliches Parkverbot zu erlassen."

Hunderte Betroffene

Das Brisante daran: K. dürfte nicht der Einzige sein, der zu jener Zeit aufgrund von Falschparken bestraft wurde. Laut Schimanko seien hunderte Fahrzeuglenkerinnen widerrechtlich zur Kasse gebeten worden.

Der Anwalt kritisiert die grüne Verkehrsplanung: "Vizebürgermeisterin Vassilakou und ihre Mitarbeiter haben nicht einmal das kleine Einmaleins der Verwaltung berücksichtigt und ihre Hausaufgaben gemacht." Das Urteil ist seit 2. Juli rechtskräftig, es wurde vom Magistrat der Stadt Wien nicht angefochten.

Ein Sprecher von Vassilakou sagt, der Fall werde überprüft. Eine Verordnung sei erlassen worden. Er geht nicht davon aus, dass es Konsequenzen geben wird. Schließlich seien die Markierungen nur an jener einen Stelle nicht zu erkennen gewesen. (Rosa Winkler-Hermaden, derStandard.at, 7.7.2014)