Wien - Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) will bis zum Sommer 2015 die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuausrichtung des Staatsschutzes umsetzen. Es gelte, die Gefahren und die Antworten darauf zu diskutieren, sagte sie am Donnerstag bei einem Hintergrundgespräch vor Journalisten. In der Früh hatte es dazu erste Gespräche mit den Sicherheitssprechern der Parlamentsparteien gegeben.

"Ausbau präventiver und repressiver Maßnahmen"

Es gehe bei einer Reform nicht darum, was sich die Polizei an Kompetenzen wünsche, betonten Mikl-Leitner und der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler. Vielmehr müsse man mit der Öffentlichkeit diskutieren, was die Erwartungshaltung der Bevölkerung an die Staatsschützer sei.

Um diese zu ergründen, soll Kogler im September erneut mit den Vertretern der Parlamentsfraktionen Gespräche führen, außerdem sollen betroffene Gruppen wie Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, aber auch die Zivilgesellschaft, etwa NGOs.

Vorgesehen ist eine Reform des Verfassungsschutzes im Regierungsprogramm. Ziel ist demnach der "Ausbau der präventiven und repressiven Mechanismen, um eine effektive und effiziente Abwehr der Spionage und der Folgen von Extremismus und Terrorismus zu ermöglichen".

Neue Gefährdungspotenziale

Mikl-Leitner und Kogler verwiesen auf neue Gefährdungspotenziale wie verstärkte (Wirtschafts-)Spionage und das Phänomen der "Foreign Fighters". Bei Zweiterem habe es einen deutlichen Anstieg gegeben: Während im Vorjahr mehr als 20 Kämpfer aus dem Ausland nach Österreich zurückgekehrt seien, habe man heuer laut Kogler bereits mehr als 100 derartige Fälle gezählt.

Als Beispiel für Änderungspotenzial nannte Kogler die Tatsache, dass die Polizei Personen, die etwa als Kämpfer in Syrien tätig waren, sich aber nichts zuschulden kommen ließen, nur neun Monate lang beobachten dürfe. Danach müssten die Daten zu dieser Person gelöscht werden. Zudem dürften die Behörden etwa Daten von Personen, die aus einem anderen Land wegen Wirtschaftsspionage ausgewiesen wurden, nicht speichern. Die aktuelle Gesetzeslage sehe vor, dass eine Gefahrenforschung nur bei konkreter Gefahrenlage möglich sei.

Bedrohungsszenarien

Einen konkreten "Katalog" an Forderungen wollten die Ministerin beziehungsweise der Generaldirektor bewusst nicht vorlegen. Dieser solle erst am Ende der Diskussion erstellt werden, sagte Mikl-Leitners Kabinettschef Michael Kloibmüller. Kogler erklärte dazu, in einem ersten Schritt sollen die Bedrohungsszenarien herausgearbeitet werden, danach die Frage, wie man darauf reagiert - und erst dann sollen konkret die Leistungsanforderungen an den Verfassungsschutzes festgelegt werden.

Als Ziel nannte Mikl-Leitner einen Gesetzesbeschluss noch vor dem Sommer kommenden Jahres. Betroffen von den Neuerungen wäre unter anderem das Sicherheitspolizeigesetz. Mit der Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den Verfassungsgerichtshof habe der Vorstoß nichts zu tun, betonte die Ministerin. Der Entscheid sei zu akzeptieren, die Arbeit werde aber nicht leichter. So habe man etwa bei 80 Prozent der aufgeklärten Mordfälle auf die Vorratsdatenspeicherung zurückgegriffen. (APA, 10.7.2014)