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Nur gestohlene Handys sollen registriert werden

Foto: Reuters/Fassbender

Vergangenen Sonntag ließ das Bundeskriminalamt mit der Ankündigung aufhorchen, ab dem Herbst ein IMEI-Register einführen zu wollen, mit dem Mobiltelefone ferngesperrt werden können. Einige Stunden herrschte aufgrund des knappen Statements Unklarheit, ob sich nun beispielsweise alle Handybesitzer registriert müssen oder jeder Polizist Zugriff auf das Register hat. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

1. Was ist die IMEI und warum reicht das Melden meiner Telefonnummer beim Diebstahl nicht aus?

Jedes Mobiltelefon verfügt über eine 15-stellige Nummer, die sogenannte IMEI. Die Abkürzung steht für International Mobile Station Equipment Identity, zumindest theoretisch kann jedes Handy weltweit eindeutig durch die IMEI identifiziert werden. Davon zu unterscheiden ist die IMSI (International Mobile Subscriber Identity), mit der Netzteilnehmer per Sim-Karte identifiziert werden. Beim IMEI geht es also um das Gerät, bei IMSI um die Sim-Karte. Sperrt man nun nach einem Diebstahl die Rufnummer seines Smartphone, kann der Dieb zwar nicht mehr auf Kosten seines Opfers telefonieren, das Gerät mit einer neuen Sim-Karte also immer noch weiter benutzen. Wird aber das durch IMEI identifizierte Gerät gesperrt, ist es de facto nutzlos.

2. Muss sich nun jeder Handynutzer in einem zentralen Register anmelden?

Nein. Momentan will das Bundeskriminalamt (BKA) die großen Mobilfunker nur anregen, ein gemeinsames Register der gestohlenen (!) Mobiltelefone anzulegen. Das erklärte BKA-Sprecher Mario Hejl auf Anfrage des STANDARD. Grund sei, dass es momentan es keinen Austauschmechanismus zwischen den Mobilfunkern gebe. In dieser Liste soll laut BKA ausschließlich die Nummer des gestohlenen Geräts – ohne den Namen des Besitzers – aufscheinen. Wird also das Handy eines T-Mobile-Kunden gestohlen, soll der Dieb es auch mit einer Drei- oder A1-Sim nicht benutzen dürfen.

3. Will die Polizei auf dieses Register zugreifen?

Laut Sprecher Mario Hejl will die Polizei gar keinen Zugriff auf das IMEI-Register. Das sei auch "schlicht nicht notwendig", so der Rechtsexperte Lukas Feiler von Baker & McKenzie. Die Sperre von gestohlenen Handys lässt sich auch durch ausschließlichen Kontakt von Kunden und Mobilfunker durchführen.

4. Sind IMEI-Sperren überhaupt sinnvoll – angeblich kann man IMEIs leicht manipulieren?

Mit speziellen Tools ist es tatsächlich ohne allzu großen Aufwand möglich, die IMEI eines gestohlenen Handys zu manipulieren. Das ist der Polizei auch bewusst, so Sprecher Mario Hejl. Allerdings seien rund zwei Drittel der Täter sehr jung, also Jugendliche oder noch Kinder. Durch die IMEI-Sperre sollen sie vom Diebstahl abgeschreckt werden. Bei professionellen Tätern wird dies der Polizei wohl schwerer fallen, sie könnten die IMEIs verändern und/oder die Geräte ins Ausland schaffen.

5. Stichwort Ausland: Ist ein EU-weites Register geplant?

Tatsächlich gibt es eine Vielzahl an nationalen Registern, Pionier war Australien; auch in Großbritannien wird ein IMEI-Register eingesetzt. Eine EU-weite Lösung würde für das Bundeskriminalamt durchaus "Sinn machen", aber schon "national ergibt sich ein sehr große Nutzen". (fsc, derStandard.at, 19.8.2014)