Die Garage, vor allem die Tiefgarage, mag keine Autos mit Flüssiggasantrieb.

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Zwar wird eine Menge Geld ausgegeben, um umweltfreundlicheren Antriebsformen erhöhte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, ein wichtiger Punkt für die Akzeptanz des Neuen und Ungewohnten und Ungewöhnlichen wird offenbar häufig übersehen.

Fahrzeuge, die mit etwas anderem angetrieben werden als mit Benzin, Diesel oder Muskelkraft, dürfen sehr oft nicht in Garagen einfahren, im Speziellen trifft dies auf gasbetriebene Autos zu, aber auch Fahrverbote für Elektroautos in Tiefgaragen sind immer wieder ein Thema. Das sorgt für gehörige Unsicherheit bei der Kaufentscheidung, schließlich ist die Nutzung von Garagen aller Art in Zeiten flächendeckender Parkraumbewirtschaftung so gut wie unumgänglich.

Brandgefährlich

Diese Skepsis hat immerhin eine historische Ursache. Tatsächlich ist es brandgefährlich im wahrsten Sinn des Wortes, mit einem Fahrzeug mit Flüssiggas in einer Tiefgarage zu parken. Flüssiggas ist schwerer als Luft und bildet unsichtbare Seen, wenn es aus einem Tank entweicht. Damit herrscht höchste Brand- und Explosionsgefahr, wenn bloß jemand einen brennenden Zigarettenstummel wegwirft. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Erdgas oder Wasserstoff entweicht. Diese Gase sind viel leichter als Luft und verschwinden schnell durch die Lüftung.

Auch Elektro- und Brennstoffzellenautos mit ihren elektrochemischen Paketen an Bord sollten so konstruiert sein, dass sie kein erhöhtes Risiko in Tiefgaragen darstellen. Und mit Flüssiggas betriebene Autos gibt es ohnehin nur sehr wenige. (Rudolf Skarics, DER STANDARD, 19.9.2014)