Wien – Hält die Gesundheitsreform, was sie verspricht, dann werden in Zukunft weniger Menschen Spitalsambulanzen aufsuchen – in denen sie derzeit oft vier bis fünf Stunden warten müssen. Ein Puzzlestein, der unter anderem zu dieser Entlastung beitragen soll, ist ein telefon- und webbasiertes Erstberatungsservice (Teweb) für Menschen mit Gesundheitsfragen oder -beschwerden. Es soll klären helfen, ob ein Arzt aufzusuchen ist, wenn ja, welcher und wie dringend.

Ausschreibung der Pilotprojekte

Am Montag machten Patientenanwaltschaft, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer Niederösterreich auf internationale Best-Practice-Beispiele solcher Projekte aufmerksam und forderten das Gesundheitsministerium zur zügigen Umsetzung des auch in Österreich geplanten Beratungsservices auf. Die Ausschreibung der Pilotprojekte könnte, so hofft Patientenanwalt Gerald Bachinger, bis Ende des Jahres passiert sein.

Derzeit existiert vonseiten des Gesundheitsministeriums die Informationsseite gesundheit.gv.at – die sich Bachinger aber leichter verständlich, mehrsprachig und interaktiver wünschen würde.

Telefonhotline

Zusätzlich brauche es eine Telefonhotline, die in erster Linie Pflegepersonal besetzen könnte. Bernhard Rupp von der AK sieht darin ein mögliches Betätigungsfeld für erfahrene Pflegekräfte, die aus Gesundheitsgründen die Patientenpflege aufgeben müssen. In England sind laut Bachinger einige hundert Pflegekräfte so tätig.

Teweb-Services in anderen Ländern wie in der Schweiz, Dänemark oder Schweden sowie in England und den Niederlanden zeigten laut Bachinger, dass 70 Prozent der Bürger die Dringlichkeit ihrer Beschwerden falsch einschätzen und 35 bis 50_Prozent der Personen, die sich an das Service wenden, gar keiner ärztlichen Versorgung bedürfen. Hinzu komme, dass etwa 90 Prozent die Empfehlungen der telemedizinischen Konsultation befolgen.

Eine in Vorarlberg durchgeführte Studie zeigte: Von den 120.000 Personen, die in dem Bundesland Ambulanzen aufsuchten, wären 60 Prozent im niedergelassenen Bereich adäquat versorgbar. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 23.9.2014)