Georg Springer und Matthias Hartmann würdigten einander keines Blickes.

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Es dauerte bis zum Nachmittag, ehe Kristina Heissenberger, Richterin am Wiener Arbeits- und Sozialgericht, Matthias Hartmann einvernehmen konnte. Der Regisseur hatte, wie berichtet, gegen seine Entlassung als Burgtheaterdirektor Mitte März dieses Jahres Klage eingebracht. Er fordert knapp zwei Millionen Euro.

Zunächst legten beide Parteien - Georg Schima und Katharina Körber-Risak aufseiten Hartmanns beziehungsweise Bernhard Hainz und Eva Krichmayr als die Rechtsvertreter der Burg, nochmals ihre Positionen dar. Schima bestritt die Rechtmäßigkeit der Kündigung, er warf der Regierung erneut vor, mit zweierlei Maß zu messen: Einerseits toleriere man, dass Karin Bergmann, die interimistische Direktorin, keine Bilanzen lesen könne; Hartmann hingegen habe man genau deswegen gefeuert.

Hainz konterte, dass Hartmann aus anderen Gründen entlassen worden sei: weil er seine Verantwortung als Geschäftsführer mit Dirimierungsrecht nicht wahrgenommen und seine Kontrollfunktion vernachlässigt habe. Zudem soll er am "Verschleierungssystem" von Silvia Stantejsky, der ebenfalls entlassenen kaufmännischen Geschäftsführerin, "beteiligt" gewesen sein. Hartmann rief "Schwachsinn" dazwischen.

Hainz erwähnt, dass Hartmann einen Chauffeur über das übliche Maß hinaus beansprucht habe, und kündigt in dieser Sache ein "knackiges Verfahren" an. Zudem hätten Hartmann bzw. dessen Anwälte Aufsichtsratsprotokolle an Externe, also an Journalisten, weitergegeben, was als "schwerer Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht" zu werten sei. Hainz kündigte ein "gerichtliches Nachspiel" gegen Hartmann an.

Von Schüssel bestellt

Erst nach gut drei Stunden konnte Heissenberger Hartmann als Zeugen vernehmen. Er sagte, er sei überzeugt gewesen, dass er 2009 ein Haus ohne Schulden übernehmen werde - wie es ihm von Georg Springer, dem damaligen Geschäftsführer der Bundestheater-Holding, zugesagt worden war. Doch aus dessen Schreiben geht nur hervor, dass "keine Verlustvorträge" zu übernehmen sind, wie die Richterin festhält.

Er habe Schmied, zuständig bis zum Spätherbst 2013, "alles erzählt, was mich belastet hat", erklärte Hartmann auf die Frage, ob er die Finanzgebarung schon früher thematisiert habe. Er habe geglaubt, damit ein "Bewusstsein zu schaffen, dass sich gewisse Dinge ändern müssen". Er habe sich um "Transparenz" bemüht.

Springer habe bei allen Versuchen, mehr Transparenz zu schaffen, "immer abgewiegelt". Er, so Hartmann, habe "die gleichen Anwälte wie Herr Springer" gehabt, "weil Springer sagte, wir müssen in einem Boot bleiben". Da er aber aus dem "Boot" aussteigen würde, wenn er die Verhältnisse öffentlich klären würde, suchte er auf Anraten von Rudolf Scholten Rat beim Anwalt Thomas Angermair. Er erzählte diesem auch von seinen steuerlichen Problemen.

Angermair lehnte es ab, für Hartmann zu arbeiten: Er erstellte später just jenes Gutachten, aufgrund dessen Kulturminister Josef Ostermayer die Entlassung aussprach. Die lange Zeit nicht versteuerten Vorbereitungshonorare dienen nun, so die Richterin, als Entlassungsgrund. Hartmann hatte diese von Stantejsky verwahren lassen. Auf die Frage, ob ihm das System der Geldverwahrung nicht komisch vorgekommen sei, verwies Hartmann auf "die unsichere Lage an den Banken" . Es schien ihm kein "illegitimes Mittel".

Auf Wunsch von Hartmanns Anwälten musste Springer während der Vernehmung den Saal verlassen. Er saß am Gang - und las den Live-Bericht auf derStandard.at/Burgtheater am iPhone. Am Donnerstag geht es weiter. (Thomas Trenkler, DER STANDARD, 25.9.2014)