Wien - Zwei Ärzte sind am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie einer Patientin "nicht die erforderliche Beachtung geschenkt haben". So formulierte es Henriette Braitenberg, die Vorsitzende eines Berufungssenats, der damit die erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigte.

In dem Strafverfahren war es um eine 40-jährige Frau gegangen, die in einem Wiener Spital wegen einer schweren Nervenentzündung, die Lähmungserscheinungen bewirkte, behandelt wurde. Am 2. Juni 2011 bekam die dreifache Mutter unterhalb des Schlüsselbeins einen zentralen Venenkatheter gesetzt, über den sie medikamentös behandelt und künstlich ernährt werden sollte. Das gelang allerdings erst beim dritten Versuch, und selbst dabei kam es, wie sich herausstellen sollte, zu einer Fehlpunktion. Eine Arterie wurde beschädigt.

Röntgenuntersuchung zeigte Verschattung

Das hätte auffallen müssen. Denn bei einer unmittelbar danach durchgeführten Röntgenuntersuchung zeigte sich laut gerichtlicher Feststellung "eine faustgroße Verschattung". Obwohl das Röntgenbild mit dem - einem Gutachten zufolge - "alarmierenden Befund" auf einem Monitor im Ärztezimmer aufgerufen war, reagierten weder die Assistenzärztin noch der Oberarzt. Auch die Blutwerte und der Blutdruck der Patientin drastisch sanken, geschah nichts. Der Oberarzt führte die "Unruhe" der Patientin eigener Aussage zufolge auf ihre Grunderkrankung zurück.

Erst viele Stunden später, als es der Frau schon sehr schlecht ging, wurden notfallmedizinische Maßnahmen gesetzt. Sie erhielt Blutkonserven, mit einer Operation versuchte man, ihr Leben zu retten. Es war allerdings zu spät, die Frau starb am nächsten Morgen. Laut Gutachten hätte sie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" überlebt, wäre auf das Röntgenbild lege artis reagiert worden: mit einer unverzüglichen Durchführung einer Computertomografie und Beiziehung eines Gefäßchirurgen.

Ärzte schoben sich gegenseitig Verantwortung zu

Die beiden Ärzte schoben sich vor Gericht gegenseitig die Verantwortung zu und fühlten sich am Ableben der Frau "nicht schuldig". Die Assistenzärztin verwies darauf, sie habe dem Oberarzt das Röntgen "aktiv gezeigt". "Sie hat sich erwartet, dass er ihr eine Weisung, einen Hinweis erteilt. Dazu ist es nicht gekommen", stellte ihr Verteidiger Hannes Wallisch fest. Seine Mandantin habe "innerhalb ihres Verantwortungsbereichs" gehandelt.

Der Oberarzt meinte, ihm sei nur eine "punktuelle Aufsicht" über die Assistenzärztin zugekommen, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung zur praktischen Ärztin sowie das Notarzt-Dekret in der Tasche gehabt habe. Diese begrenzte Aufsichtspflicht habe er auch wahrgenommen.

Standesvertretung entscheidet über berufliche Konsequenzen

Das Berufungsgericht schmetterte nach kurzer Beratung die Rechtsmittel der beiden Ärzte gegen ihre erstinstanzlichen Verurteilungen ab und bestätigte die Geldstrafen: 12.000 Euro für die Assistenzärztin, 20.000 Euro für den Oberarzt. Das Verhalten der beiden quittierte die vorsitzende Richterin mit der abschließenden Bemerkung: "Sogar ein Laie hätte erkennen können, dass es sich um ein massives Hämatom (infolge der Fehlpunktion, Anm.) gehandelt hat."

Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Über allfällige berufliche Konsequenzen muss die Standesvertretung der Ärzte entscheiden. (APA, 25.9.2014)