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Nach bezahlbarem Wohnraum muss man in vielen deutschen Städten (Bild: Berlin) lange suchen.

Foto: AP Photo/Michael Sohn

Die deutsche Regierung hat am Mittwoch die Mietpreisbremse beschlossen. Damit sollen Mieten in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Um Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht zu hemmen, soll die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und nicht bei Erstvermietung nach Modernisierungen gelten.

"Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben", erklärte Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD). Übermäßig stark steigende Mieten führten in Ballungszentren dazu, "dass sich einige Bevölkerungsgruppen ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt werden". Hier wolle die Regierung gegensteuern.

Bestellerprinzip

Mit Blick auf die Maklerkosten beschloss die Ministerrunde das sogenannte Bestellerprinzip. Es bedeutet, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat. Damit wolle die Regierung dafür sorgen, "dass auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr die Zwangslage von Mietern ausgenutzt wird, sondern der allgemeine Grundsatz 'Wer bestellt, der bezahlt'" gelte, erklärte Maas.

Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Zuvor muss es noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. (APA, 1.10.2014)