Der US-Online-Dienst Airbnb darf in seiner Heimatstadt San Francisco nun auch offiziell Wohnungen für kurze Zeit an Besucher vermitteln. Dafür müssen private Vermieter aber eine Reihe neuer Regeln beachten, wie der Stadtrat bereits am Dienstag beschlossen hat. Vermieter müssen sich bei der Stadt anmelden und Hotelsteuern bezahlen.

Sie dürfen ihre Wohnungen nicht länger als 90 Tage untervermieten, wenn sie selbst nicht dort sind. Außerdem müssen sie eine Haftpflichtversicherung haben. Die Einhaltung der Regeln müssen sie mit entsprechender Buchführung nachweisen, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Neue Regelung ab Februar in Kraft

Gleichzeitig lockerte der Stadtrat bestehende Regeln: Bisher waren private Kurzzeit-Vermietungen von weniger als 30 Tagen in San Francisco verboten, wie die dortige Zeitung "Chronicle" schreibt. Die neue Regelung soll demnach im Februar in Kraft treten. Airbnb zeigte sich erfreut über den Beschluss.

Auch in Deutschland gibt es Diskussionen um Angebote wie Airbnb, über die Privatleute ihre Wohnungen für einige Tage oder Wochen untervermieten können. In Berlin etwa dürfen Mietwohnungen nicht ohne Genehmigung in Ferienwohnungen umgewandelt werden. So soll verhindert werden, dass sich die Wohnungsnot weiter verschärft, indem Wohnungen nicht an reguläre Mieter, sondern an Touristenvermietet werden.

In Österreich entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juli 2014, dass alle anderen Hauseigentümer der Wohnungsvermietung zustimmen müssen. Grund sei die "unkontrollierte Anwesenheit von fremden Personen" im Wohnhaus. Die Tourismusbranche kritisiert, dass die private Konkurrenz keine Steuern und Ortstaxen abführt. (APA, red, derStandard.at, 10.10.2014)