Der Entwurf des Islamgesetztes der Bundesregierung erntete viel Kritik. Und das von verschiedensten Seiten und vorrangig von Juristen. Ein Aspekt scheint die Öffentlichkeit bisher hingegen wenig erreicht zu haben. Und das ist die Rolle der muslimischen Vereinswelt. Im Entwurf steht, dass binnen sechs Monaten alle Vereine, "deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der betreffenden Religionsgesellschaft besteht", vom Bundeskanzler aufzulösen seien.

Dieser Aspekt des Entwurfes, der einen Eingriff in die Vereinsfreiheit darstellt, ist nicht der einzige Aspekt, welcher mit anderen verfassungsrechtlichen Gesetzen kollidiert. Mir geht es hier auch weniger um die verfassungsrechtliche Dimension als um die Implikation des Vorstoßes für die muslimische Zivilgesellschaft.

Dem Gesetzgeber geht es dabei nicht um die Auflösung der Vereinsstruktur, sondern um eine Umwandlung der Vereine in Kultusgemeinden, die im Entwurf die kleinste Einheit der verschiedenen islamischen Religionsgesellschaften darstellen. Zum Gelten käme dies jedoch ohnehin nur für die Islamische Glaubensgemeinschaft und nicht für die Islamisch-Alevitische Glaubensgemeinschaft, für die der Entwurf ebenso gedacht ist.

Indem die islamischen Vereine vor die Wahl gestellt werden, entweder ihre explizit religiösen Zwecke zu verschleiern oder aber ihre Unabhängigkeit zu verlieren und sich als Kultusgemeinde neu zu konstituieren, wird im Wesentlichen ein Ziel verfolgt: die Stärkung der Institution Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich. Dies bedeutet gleichzeitig aber auch eine Zentralisierung und stärkere Hierarchisierung. Diese Struktur würde nicht nur dem Islam in seinem geschichtlichen Werden, sondern ebenso der diversifizierten Vereinskultur der österreichischen Muslime widersprechen. Der Islam würde dabei mehr Kirche werden, als die katholische Kirche selbst ist. Ein Äquivalent zu den Laienverbänden der katholischen Kirche gäbe es auf einer vereinsrechtlichen Ebene nicht mehr. Indem die Unabhängigkeit der Vereine aufgegeben würde, bedeutet dieser Entwurf gleichzeitig ein Aus für die sehr heterogene Struktur der islamischen Verbandswelt.

Potenzielle Strategien im Umgang mit diesem Entwurf können verschiedenartig sein. Der Vorsitzende der Islamischen Religionsgemeinde Oberösterreich hat eine laut gedacht: "Man nennt sich dann halt 'Sport- und Kulturverein Istanbul'", meinte er. Genau darin liegt aber das Problem. Denn die islamische Verbandswelt steht mit diesem Entwurf tatsächlich vor zwei Möglichkeiten: entweder sich organisatorisch der Religionsgesellschaft zu unterwerfen, und das hieße, die interne demokratische Struktur aufgeben zu müssen und vom Willen des höchsten Gremiums der Religionsgesellschaft abhängig zu sein; oder sich zu verstecken und im Sinne des obigen Zitats die religiöse Identität zu verschleiern.

Ob das vom Gesetzgeber intendiert war? Die Umwandlung von religiösen Vereinen zu Sport- und Kulturvereinen, die ihre religiösen Aktivitäten im Hintergrund durchführen, würde das Bewusstsein eines in Österreich angekommenen Islam wieder um Jahrzehnte zurückwerfen. Das Produkt dieser Strategie wäre organisatorisch ein Hinterhofislam. Mental würde es gespaltene Persönlichkeiten mit sich bringen. Und langfristig den Vorwurf der "taqiyya", der Verschleierung "wahrer" Intentionen, ermöglichen.

Auf der anderen Seite bedeutet es ein Aus für die muslimische Zivilgesellschaft, allen voran der jüngeren Vereine, die in den letzten 15 Jahren entstanden sind und von jungen Menschen geführt werden, die sich vermutlich den Obrigkeiten weniger gefällig unterwerfen werden. Ein Aus also für das eigenverantwortliche und kritische muslimische Subjekt. Ein Ende von etwas, das gerade erst begonnen hat. (Farid Hafez, DER STANDARD, 11.10.2014)