Wien - Die heimische Justiz hinkt hinsichtlich der personellen Ausstattung im europäischen Vergleich deutlich hinterher. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Europarates zur Qualität der europäischen Justizsysteme, die sich auf Datenmaterial aus dem Jahr 2012 bezieht. Demnach gibt es in Österreich fast drei Mal weniger Staatsanwälte als im europäischen Durchschnitt.

Während hierzulande 4,1 Staatsanwälte pro 100.000 Einwohner ermitteln, sind es in Europa im Schnitt 11,65. Dementsprechend fällt die Aktenbelastung für die einzelnen Anklagevertreter aus: In Österreich hat jeder Staatsanwalt im Durchschnitt 1.529 neue Fälle pro Jahr zu bearbeiten. Europaweit sind es 452 Neuanfälle pro Staatsanwalt.

Immer weniger Richter

Auch bei den Richtern hinkt Österreich hinterher. In Österreich kommen auf 100.000 Einwohner 18,3 Richter erster Instanz. Der europäische Schnitt liegt bei 21. Interessantes Detail am Rande: Die Anzahl an Richtern ist in Österreich seit 2006 um fast zehn Prozent gesunken.

Auch beim nichtrichterlichen Personal liegt Österreich der Studie der "European Commission for the Efficiency of Justice" (CEPEJ) zufolge weit unter dem europäischen Mittel. Dessen ungeachtet arbeitet die heimische Justiz der personellen Engpässe zum Trotz zügig, was wohl auch einem generellen Rückgang des Aktenanfalls an den Gerichten zu verdanken ist: In Zivilverfahren hat sich dieser seit 2010 um acht Prozent auf 1.235 Neuanfälle pro 100.000 Einwohner reduziert. In Außerstreitverfahren ist die Quote um vier Prozent auf 8.952 Neuanfälle pro 100.000 Einwohner gesunken.

Gut bei Verfahrensdauer

Die durchschnittliche Verfahrensdauer im Zivilverfahren erster Instanz beträgt in Österreich mittlerweile 135 Tage, was eine geringfügige Verschlechterung gegenüber 2010 bedeutet. Damals war die Justiz bei der erstinstanzlichen Aktenerledigung noch um sechs Tage schneller. Mit dem aktuellen Wert liegt Österreich im europäischen Vergleich allerdings immer noch im Spitzenfeld: Europaweit benötigt die Justiz im Schnitt 246 Tage, bis ein Urteil gefällt wird.

"Die prekäre Personalsituation an den Gerichten, insbesondere im Bereich der Staatsanwaltschaften ist problematisch", warnte in diesem Zusammenhang am Donnerstag der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Rupert Wolff. Trotz massiver Personalknappheit leiste die österreichische Justiz aber sehr gute Arbeit, wenn man sich die im europäischen Vergleich kurze Verfahrensdauer in Zivil- und Außerstreitverfahren vergegenwärtige, stellte Wolff fest. (APA, 16.10.2014)