Beim heimischen Wohnrecht könnte sich nun doch sehr bald etwas tun. Der seit Jahren von vielen Seiten geforderte "große Wurf" bei der Reform des Mietrechtsgesetzes (MRG) dürfte zwar noch länger auf sich warten lassen (falls er überhaupt jemals kommt, was viele bezweifeln). Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat am Donnerstag auf dem Wohnsymposium von STANDARD und "Wohnen Plus" aber zumindest einmal bei den beiden anderen großen Wohnrechtsmaterien, dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), Bewegung angekündigt. Entwürfe für deren Novellierung könnten schon "in den nächsten Tagen" in Begutachtung geschickt werden, so der Minister.

Insbesondere beim WEG besteht, wie berichtet, erhöhter Erledigungsdruck: Ende November endet eine vom Obersten Gerichtshof 2011 gewährte dreijährige Reparaturfrist in Sachen rechtlicher Behandlung von Nebenräumen (Parkplätze, Gärten, Kellerabteile) einer Wohnung, die nicht im Grundbuch eingetragen sind. Diese wären ohne Reparatur des Gesetzes ab Ende November als Allgemeingut zu betrachten (siehe Artikel).

WGG-Reform: Kaufoption umstritten

In Sachen WGG-Reform wird es spannend, wie mit der vor zwölf Jahren geschaffenen Eigentumsbegründung ("Kaufoption" bzw. Miet-Kauf) weiter vorgegangen wird. Hier gibt es dem Vernehmen nach erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen SP- und VP-nahen gemeinnützigen Bauvereinigungen. Manche Vertreter SP-naher Bauvereinigungen hätten die Eigentumsbegründung am liebsten wieder gestrichen, weil dadurch unbeliebte, weil schwieriger zu verwaltende "Mischhäuser" entstehen (mit Mietern und Eigentümern). Die VP-nahe "Arge Eigenheim" drängt hingegen darauf, dass die Eigentumsbegründung erleichtert wird, indem etwa die Frist, innerhalb derer Genossenschaften eine Wohnung dem aktuellen Mieter zum Kauf anbieten müssen (falls auch weitere Voraussetzungen zutreffen, siehe unten), verlängert wird.

Derzeit kann einem Mieter einer mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnung ab zehn Jahre (und bis 15 Jahre) nach Einzug die Wohnung zum Kauf angeboten werden, vorausgesetzt das Gebäude befindet sich nicht auf einem Baurechtsgrund, und der Mieter hat beim Einzug Eigenmittel in Höhe von mehr als 66 Euro je Quadratmeter (Anm.: damals 50 Euro, wird jährlich inflationsangepasst) bezahlt.

Verpflichtende Nachverdichtungs-Prüfungen

Weitere Reformpläne sind relativ unumstritten: Der "Generationenausgleich" soll im WGG erstmals ausdrücklich verankert werden, außerdem sollen im Zuge von Sanierungen künftig verpflichtende Prüfungen zur Nachverdichtung stattfinden.

Diesbezüglich ließ Mitterlehner auf dem Symposium übrigens auch mit einer interessanten Zahl aufhorchen: Gemäß "grober Schätzungen" sei bei bis zu 80 Prozent aller Wiener Wohngebäude noch eine Nachverdichtung möglich, "allein 40 Prozent an zusätzlicher Wohnnutzfläche könnten so geschaffen werden", so der Minister.

Generell wolle die Regierung "Wohnbauthemen wieder mit stärkerer Qualität versehen", sagte Mitterlehner am Donnerstag auch; konkret nämlich mit "mehr Erledigungsqualität, mehr Geschwindigkeit". Dass es "gegenseitige Blockierungen" gab und gibt, verheimlichte er nicht. Nun müsse und werde man aber "einige Schritte machen", zeigte er sich zuversichtlich.

Weniger zuversichtlich, aber nicht minder überzeugt zeigte sich der Minister beim Thema Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung. Hier werde man 2016 "ansetzen müssen", wobei die Durchführung aber "gravierend und problematisch" werden dürfte; bekanntlich wollen die Bundesländer einen Ersatz für die solcherart für andersartige Ausgaben verlorenen Mittel. (Martin Putschögl, derStandard.at, 17.10.2014)