Brüssel - Nach langem Ringen haben sich die 28 EU-Staaten in der Nacht auf Freitag auf neue Klimaschutzziele bis 2030 geeinigt. Im Folgenden die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

  • Klimaschutzziele

Der Ausstoß an Treibhausgasen in der EU soll bis 2030 um mindestens 40 Prozent reduziert werden. Das Ziel ist verbindlich. Um dieses Ziel zu erreichen, werden politische Vorgaben gemacht. So sollen die vom Emissionshandel erfassten Wirtschaftsbereiche wie etwa die Stromerzeugung im Vergleich zu 2005 die Emissionen um 43 Prozent senken. In dem nicht vom Emissionshandel erfassten Bereiche wie Verkehr, private Haushalte oder Landwirtschaft sollen die Einsparungen 30 Prozent betragen. Hier wird die EU den nationalen Staaten - abhängig von ihrem Bruttoinlandsprodukt - jeweils Vorgaben für die Verringerung machen, die von 0 bis minus 40 Prozent reichen. Damit soll auf ärmere EU-Partner Rücksicht genommen werden. Effizienzsteigerungen, die für einen sinkenden Strom- und Energieverbrauch sorgen, sollen mindestens 27 Prozent beitragen.

  • Erneuerbare Energien

Die EU soll ihre Anteil an Erneuerbaren Energien auf mindestens 27 Prozent im Jahr 2030 steigern. Diese Ziel gilt für die EU insgesamt. Es werden keine verbindlichen nationalen Ziele festgelegt. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, dass die EU-Beihilferegeln für die Förderung von Erneuerbaren Energien auch dann erhalten bleiben, wenn nationale Staaten wie Deutschland über die 27 Prozent hinausgehen.

  • Emissionshandel

Die Zahl der Zertifikate soll ab 2021 jährlich um 2,2 statt 1,74 Prozent gekürzt werden. Künftig soll es eine neue Reserve von Verschmutzungsrechten für ärmere Länder geben, die besonders hohe Modernisierungskosten haben. Diese sollen auch mit der Versteigerung dieser Zertifikate bezahlt werden. Diese Emissionsrechte sollen diejenigen EU-Staaten erhalten, die unter 60 Prozent des Durchschnitts-Bruttoinlandsprodukts pro Kopf in der EU liegen. Bisher waren dies 90 Prozent. Die Berechnung des BIP findet auf Grundlage des Basisjahres 2013 statt. Zudem gibt es eine Reserve von künftig 400 Millionen Zertifikaten, deren Versteigerungserlöse für den Ausbau Erneuerbarer Energien verwendet werden sollen. Bei der Verteilung der übrigen Zertifikate sollen wie bisher zehn Prozent an die Staaten gehen, deren BIP unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt.

  • Überprüfungsklauseln

Die EU behält sich vor, nach dem Abschluss der Weltklimakonferenz in Paris im Dezember 2015 die Beschlüsse neu zu bewerten. Die Ziele sollen dann aber auf keinen Fall gesenkt werden, könnten aber bei weiterreichenden Verpflichtungen außereuropäischer Staaten bei Bedarf erhöht werden.

Der EU-Rat wiederum behält sich zudem vor, sich auch dann wieder des Themas anzunehmen, wenn die EU-Kommission ihre Gesetzgebung bei der Umsetzung der Klimabeschlüsse bereits begonnen hat. Normalerweise sind dann die EU-Fachräte zuständig, die Mehrheitsentscheidungen treffen. Auf Ebene der Staats- und Regierungschefs herrscht dagegen das Prinzip der Einstimmigkeit. De facto sichern sich also die EU-Staaten durch diesen Vorbehalt also ein Vetorecht bei Beschlüssen.

  • Interkonnektivität

Die EU-Staaten sollen bis 2030 die Möglichkeit schaffen, Strom im Volumen von 15 Prozent ihres Verbrauchs entweder zu importieren oder zu exportieren. Die sogenannte Interkonnektivität soll dazu beitragen, einen einheitlichen EU-Strommarkt zu schaffen. (APA, 24.10.2014)