Neun Länder, sechs Wohnbaureferenten: Karlheinz Rüdisser (Vorarlberg), Manfred Haimbuchner (Oberösterreich), Johannes Trattner (Tirol), Michael Ludwig (Wien), Hans Mayr (Salzburg), Johann Seitinger (Steiermark; v.l.).

Foto: PID/Jobst

Vor genau einem Jahr forderten die Wohnbaulandesräte der Bundesländer auf einer Konferenz in Graz, dass der Bund Nachverhandlungen über das von ihm in Aussicht gestellte "Konjunkturpaket Wohnen" zulässt. Seither ist es um die ursprünglich 276 Millionen Euro, die dann ein halbes Jahr später nur noch 180 Millionen Euro waren, sehr still geworden. Die Causa werde wohl mit dem nächsten Finanzausgleich mitverhandelt werden müssen, hieß es zuletzt.

Bedingungen im Fokus

Die Landesräte, die sich nun in Wien wieder zu einer Konferenz trafen, wollen das aber nicht hinnehmen. "Ausdrücklich" bekräftigten sie nun ihre damalige Forderung, über diese zusätzlichen Wohnbaumittel "dringend und umgehend" neu zu verhandeln – und zwar explizit "noch vor Beginn der Verhandlungen zu einem neuen Finanzausgleich".

Dabei sollten "insbesondere die Bedingungen (nicht die Anteile) für die Inanspruchnahme dieser Förderung im Sinne einer Erleichterung neuverhandelt werden", heißt es in einer Pressemitteilung – "da für nahezu alle Bundesländer – vor dem Hintergrund des Stabilitätspaktes – ein Abruf unmöglich ist". Wie mehrmals berichtet, waren bzw. sind die Förderrichtlinien so gestaltet, dass die Länder teils erhebliche Mittel zuschießen mussten, um die Gelder vom Bund abrufen zu können. Den meisten Ländern war dieses Geld deshalb zu "teuer".

Mahnung zu "rascher" WEG-Reform

Was die anstehende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) betrifft, um ein drohendes rechtliches Chaos im Umgang mit Wohnungszubehör (Garagen, Parkplätze, Kellerabteile) zu verhindern, mahnten die Wohnbaureferenten ebenfalls zur Tat: Sie fordern hier eine rasche gesetzliche Klarstellung, "um langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden".

Im Wohnungseigentumsgesetz sollte also festgeschrieben werden, dass sich die Eintragung des Wohnungseigentums an einem Wohnungseigentumsobjekt auch auf dessen Zubehör erstreckt. Der OGH hatte vor drei Jahren festgestellt, dass dies nur dann der Fall sein könne, wenn das Zubehör im Grundbuch eingetragen ist.

Rechtsgutachten gegen "Dutch Case"

Und was die Unbill betrifft, die dem geförderten Wohnbau aus Brüssel drohen könnte, beschlossen die Wohnbaureferenten, ein Rechtsgutachten einzuholen. In diesem soll erörtert werden, ob das österreichische System von rechtlichen Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts tatsächlich gekippt werden könnte. Wie auch bereits berichtet, gab es in den vergangenen Jahren in Schweden, den Niederlanden und in Frankreich Klagen gegen die jeweiligen Wohnbauförderungssysteme, weil gewerbliche Bauträger den genossenschaftlich organisierten Sektor im Vorteil sahen. In den Niederlanden mussten daraufhin die Einkommensgrenzen drastisch reduziert werden.

Weitere Ergebnisse der Konferenz: Die Vereinfachung des Normenwesens soll forciert, die Aktivitäten in der Wohnbauforschung stärker vernetzt werden. An der zweitägigen Konferenz waren nicht aus allen Bundesländern die Spitzenrepräsentanten für den Wohnbau anwesend. Laut Aussendung nahmen neben Gastgeber Michael Ludwig (Wien) noch die Landesräte Manfred Haimbuchner (Oberösterreich), Hans Mayr (Salzburg), Johann Seitinger (Steiermark), Johannes Trattner (Tirol) und Karlheinz Rüdisser (Vorarlberg) teil. (mapu, derStandard.at, 24.10.2014)