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Foto: Andy Wong / AP

Mit dem Fingerabdruck das eigene Smartphone entsperren: Eine Möglichkeit, die Apple bei seinen aktuellen iPhones bietet, und die mittlerweile auch ihren Weg auf die Topmodelle von Samsung gefunden hat. Dass diese Option komfortabler als die Eingabe eines Sperrcodes ist, ist unbestritten. Die Sicherheit einer solchen Methode stand hingegen von Anfang an unter Zweifel.

Kein Recht

Nun bestätigt ein US-Gericht eine weitere Befürchtung: In einem aktuellen Urteil hat ein Bezirksrichter im Bundesstaat Virgina entschieden, dass Fingerabdrücke nicht durch das Recht auf Aussageverweigerung geschützt sind. Dieses bestehe lediglich auf Wissen aber nicht auf physische Objekte wie DNA-Profile, Handschriftenproben oder eben auch Fingerabdrücke.

Unterschiede

Damit kann die Polizei Verdächtige zum Entsperren ihres Smartphones zwingen, so sie denn Touch ID oder ähnliche Methoden nutzen. Dies steht in deutlichem Widerspruch zur Verwendung eines Passwortes oder PIN-Codes. Bei beiden Methoden dürfen die Behörden eine Herausgabe nicht erzwingen.

Verhallte Warnungen

Gegenüber Mashable zeigt sich Hanni Fakhoury, Anwalt der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) wenig überrascht. Es sei eigentlich nur das bestätigt worden, wovor man seit der Einführung von Touch ID gewarnt habe. Die EFF rät insofern all jenen, die Wert auf die Geheimhaltung ihrer privaten Daten legen, von der Nutzung der Fingerabdruckfunktionen bei Smartphones ab. (red, derStandard.at, 3.11.2014)