Der Nationalrat wird am Mittwoch ein umfassendes Gesetzespaket für den Verfassungsgerichtshof beschließen. Neben der Gesetzesbeschwerde werden auch die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten der Verfassungsrichter und deren Befangenheitsregeln gesetzlich festgeschrieben. Darauf haben sich die Verhandler der sechs Parlamentsparteien grundsätzlich geeinigt, wurde im Parlament bestätigt.

Die Verfassungssprecher von SPÖ und ÖVP, Peter Wittmann und Wolfgang Gerstl, rechnen mit einer "sehr breiten Zustimmung". Sie schränken nur ein, dass die Vereinbarungen noch jeweils in den Parteien selbst abgestimmt werden müssten.

Nebentätigkeiten

Demnach soll künftig auch gesetzliche festgeschrieben werden, dass Verfassungsrichter sämtliche Nebentätigkeiten von Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten bis zu Gutachtertätigkeiten veröffentlichen müssen. Außerdem wird gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten. Sowohl Wittmann als auch Gerstl betonten aber, dass beide Punkte auch jetzt schon gängige Praxis im VfGH seien und nun auch gesetzlich fixiert werden.

Gesetzesbeschwerde

Neu ist die Gesetzesbeschwerde, mit der sich Bürger ab 1. Jänner 2015 direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden können, wenn sie meinen, in einem Zivil- oder Strafverfahren wegen einer verfassungswidrigen Bestimmung verurteilt worden zu sein. Allerdings sind dabei zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Den Grundsatzbeschluss gab es bereits seit Juni, nun wird auch das Ausführungsgesetz beschlossen. (APA, 17.11.2014)