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Die Kombo zeigt acht Werke aus dem spektakulären Münchner Kunstfund.

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Das Kunstmuseum Bern will nun offenbar das Gurlitt-Erbe antreten.

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München - Die Cousine von Cornelius Gurlitt erhebt Anspruch auf das Erbe des Kunstsammlers. Nach Angaben ihres Sprechers beantragte Uta Werner am Freitag einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht. Der am 6. Mai gestorbene Kunstsammler Gurlitt, dessen Vater einer von Adolf Hitlers Kunsthändlern war, hatte sein komplettes Vermögen inklusive der millionenschweren Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht.

Werner werde von ihren Kindern sowie einzelnen Söhnen und Enkeln ihres Bruders Dietrich unterstützt, heißt es in einer Mitteilung. Die betagten Geschwister Uta und Dieter wären die gesetzlichen Erben gewesen. Dietrich Gurlitt hat bisher keine Ansprüche erhoben.

Eigentlich habe sich die Familie nur für den Fall auf das Erbe vorbereiten wollen, dass das Kunstmuseum Bern es ausschlägt. Wegen eines Gutachtens, das den Geisteszustand und damit die Testierfähigkeit von Cornelius Gurlitt anzweifelt, habe man sich aber jetzt anders entschieden. Beim Gericht war zunächst niemand für eine Bestätigung zu erreichen.

Pressekonferenz am Montag

Das Museum hatte sich mit der Entscheidung viel Zeit gelassen und die gesetzliche Frist zur Annahme des Erbes nahezu völlig ausgeschöpft. Erst heute, Freitag, war durch eine dpa-Meldung bekannt geworden, dass das Kunstmuseum Bern das Gurlitt-Erbe angeblich annehmen will. Offiziell soll alles aber erst am Montag werden.

Weder Kulturstaatsministerin Monika Grütters noch das Museum selbst wollten die Information bestätigen. Beide verwiesen auf die gemeinsame Pressekonferenz am Montag in Berlin. Zusammen mit Vertretern der bayerischen Staatsregierung soll dort über den "weiteren Umgang" mit Gurlitts Nachlass informiert werden, wie es in einer Einladung vom Donnerstag hieß.

Verdacht der NS-Raubkunst

Die Sammlung Gurlitt umfasst hunderte Werke, bei denen nicht auszuschließen ist, dass es sich um Nazi-Raubkunst handelt. Deutschland hat sich verpflichtet, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke an die Erben der einstigen Besitzer zurückzugeben.

Der am 6. Mai gestorbene Kunstsammler Gurlitt, dessen Vater einer von Adolf Hitlers Kunsthändlern war, hatte sein komplettes Vermögen inklusive der millionenschweren Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Das Museum hatte sich mit der Entscheidung viel Zeit gelassen und die gesetzliche Frist zur Annahme des Erbes nahezu völlig ausgeschöpft. (APA, 21.11.2014)