Wien/Gumpoldskirchen - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seiner Medienklage gegen orf.at abgeblitzt. Der Ex-Minister sah sich durch die Berichterstattung in die Nähe von Schmiergeldzahlungen durch den Glücksspielkonzern Novomatic gerückt. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter legte umgehend volle Berufung ein und meinte am Freitag zum Richter: "Wenn das Schule macht ....". Grasser selbst war nicht erschienen.

Der Richter begründete die Abweisung der Klage damit, dass die von Grasser kritisierte Überschrift nicht als abschließende Mitteilung gesehen werden könne. Ein Titel erkläre den Sachverhalt nicht vollständig. orf.at habe über einen Verdachtsfall berichtet, und laut Gutachten besteht ein Verdacht, der auch zu strafrechtlichen Ermittlungen geführt hat. Laut Gutachten sind einige Zahlungsflüsse ungeklärt und aufklärungsbedürftig, so der Richter am Freitag am Wiener Straflandesgericht.

Als erstes Medium hatte die Wiener Stadtzeitung "Falter" im April über Zahlungen berichtet. Bei der ersten Verhandlungsrunde im Oktober zeigte sich Grasser vor Gericht empört. Er habe auf ORF.at "ein großes Fenster gesehen: Zwei Mio. Euro an Grasser". Das sei falsch, betonte der Ex-Minister. "Der Falter schrieb, 'Freunde von Grasser haben das bekommen' und der öffentlich-rechtliche ORF macht daraus, 'Grasser hat das bekommen'". Der Prozess wurde damals vertagt. (APA, red, 21.11.2014)