Nein, dieses Ende ist noch nicht gut. Abgesehen davon, dass es vermutlich sowieso nur ein vorläufiges Ende nach der halbjährigen Schrecksekunde ist, die das Kunstmuseum Bern brauchte, um zu überlegen, ob es denn das (millionen)schwere Erbe nach Cornelius Gurlitt überhaupt antreten möchte. Es will - auch wenn hunderte Werke weiterhin unter Raubkunstverdacht stehen.

Gurlitt hatte zu Lebzeiten guten Willen zu einvernehmlichen Lösungen mit den rechtmäßigen Erben bekundet - und auch bewiesen. Seit der (rechtlich durchaus umstrittenen) Beschlagnahmung der Sammlung ermittelt eine deutsche Taskforce. Wenn die weiterhin ein derart berauschendes Schneckentempo an den Tag legt, dauert es eh nur weit bis ins nächste Jahrhundert, bis alle Werke ihre rechtmäßigen Besitzer gefunden haben könnten.

Doch just wenige Stunden vor der kunstmusealen Ja-Sagung trübte Gurlitts 86-jährige Cousine das frische Glück: Sie beantragte einen Erbschein für die Sammlung, die Gurlitts Vater, ein mit den Nazis kollaborierender Kunsthändler, zusammengetragen hatte. Nach (in Deutschland und Österreich immer noch) gültiger Rechtslage können Private Raubkunst besitzen, so viel sie wollen. Allfällige Erbansprüche zu befriedigen ist eine Frage ihres guten Willens. Den hat Gurlitts Cousine bekundet. Doch es wäre höchste Zeit, Rechtssicherheit zu schaffen, wer was erben darf und wer aus welchen Mitteln entschädigt werden muss. (Andrea Schurian, DER STANDARD, 25.11.2014)