Peking - In China ist ein Gesetz zu häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht worden. Die neue Regelung definiert erstmals einen solchen Tatbestand, wie aus dem am Dienstag vom Staatsrat veröffentlichten Entwurf hervorgeht. Aktivisten sprachen von einem wichtigen ersten Schritt, übten aber auch Kritik an dem Gesetzesvorhaben.

"Wir haben uns bisher bei der Beratung der Opfer oftmals hilflos gefühlt", sagte Hou Zhiming, die ein Hilfszentrum für misshandelte Frauen in Peking leitet. Sie äußerte sich erfreut über den nun eingeleiteten Gesetzgebungsprozess. "Endlich kommt zumindest Bewegung in die Sache."

Julia Broussard vom UN-Büro für Frauenrechte in China befürwortete das geplante Gesetz, bemängelte jedoch, dass sich der Entwurf nur auf verheiratete Paare beziehe. Häusliche Gewalt sei aber nicht nur in traditionellen Familienstrukturen ein Problem, sondern auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder bei Paaren ohne Trauschein.

Gewaltverbot in der Ehe seit 2001

In China wurden Übergriffe in der Ehe lange Zeit als private Angelegenheit gewertet und galten nicht als Scheidungsgrund. Erst im Jahr 2001 wurde ein Gewaltverbot in der Ehe festgelegt. Da der Tatbestand aber bisher nicht konkret benannt wurde, blieben Übergriffe aber oftmals ohne Konsequenzen. Fast 40 Prozent der Frauen in China wurden in ihrer Ehe oder Beziehung bereits Opfer von Gewalt oder sexuellen Übergriffen, wie die staatliche Zeitung "China Daily" unter Berufung auf eine der Kommunistischen Partei nahestehende Frauenorganisation berichtete.

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Gerichte künftig binnen 48 Stunden entscheiden müssen, ob ein Kontaktverbot gegen den Täter verhängt wird. In einem solchen Fall müssen die Opfer dann innerhalb von 30 Tagen eine Klage einreichen, damit der Erlass Bestand hat. Broussard nannte dieses Verfahren problematisch, da nicht jede misshandelte Frau vor Gericht ziehen wolle. (APA, 27.11.2014)